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E. Schul-Organisation.
1. Nach der im Centralblatt für das deutsche Reich Nr. 31 vom 19. Juli 1901 Anhang ver- öffentlichten Neuregelung des Berechtigungswesens kann für die Folge allen denjenigen Realschülern und Progymnasiasten, die nach einjährigem Besuch der Öbersekunda nach dem Urteil ‚der Lehrerkonterenz die Reife für die Unterprima einer Oberrealschule oder eines Gym- nasiums erlangt haben, das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjäh- rigen Dienst ohne weiteres erteilt werden.(Hierüber Min.-Vert. vom 16. Dezember 1901 und 25. Januar 1902). Schüler, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, d. h. entweder die Obersekunda noch nicht ein Jahr lang besucht haben oder trotz einjährigen Besuchs der Obersekunda noch nicht die Reife für die Unterprima einer Oberrealschule o.ler eines(Grymnasiums erlangt haben, müssen, um das Einj.-Freiw.-Zeugnis zu erhalten, entweder die Obersekunda noch länger besuchen oder sich das Zeugnis durch das Abschlussexamen nach der Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1599 erwerben.
2. Zu dem im vorjährigen Programm S. 13 veröffentlichten Auszug aus der Uebersicht über die Berechtigungen der höheren Schulen des Grossherzogtums Hessen”)(Amtsbl. Nr. 11 v.J. 1900) bemerken wir ergänzend, dass Schüler, welche die Ila der Realschule oder des Progymnasiums mit Ertolg absol- viert haben, sich auch dem Berufe eines Geometers I. Klasse widmen können. Das Zeugnis der Primareite berechtigt zur späteren Zulassung zur Geometer-Fachprüfung.(Regierungsbl. Nr. 44 v. J. 1874 und Amtsbl. 2 v. J. 1901.)
3. Durch Ministerial-Vertügung vom 26. November 1901(Amtsbl. 14 v. J. 1901) ist die Be- freiung von der Fortbildungssehulptlicht in folgender Weise geregelt: Schüler der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, welche nach Ablaut des achten Schuljahrs austreten, sind von der Fortbildungsschulptlicht nur dann entbunden, wenn sie minde- stens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben.
4. Durch Ministerial-Verfügung vom 17. Januar 1902(Amtsbl. Nr. L v. J. 1902) ist unter Be- zugnalme auf die Bestimmungen des Amtsblattes Nr. 15 vom 15. Dezember 1854 bez. des Uebertritts von Schülern der höheren Bürgerschulen in höhere Lehranstalten ausdrücklich be- ‚stimmt, dass die Aufnahme von Schülern der höheren Bürgersehulen in ein Gymnasium, ein Realgym- nasium, eine Oberrealschule, eine Realschule oder ein mit einer Realschule verbundenes Progymnasium in der Regel nur auf Grund emer Aufnahmeprüfung zu erfolgen hat.
5. Ant Beschluss unseres Lehrerkollegiums wurde in Uebereinstimmung mit den Eltern unserer ‚Schüler und unter Zustimmung des Vorstandes der städtischen Schulen und der Grossh. Direktion des liehrerseminars zu Alzey von unterzeichneter Direktion die Einführung der Ferienordnung vom 20. März 1882 für unsere Anstalt beantragt und durch Ministerial-Verfügung vom 5. November 1901 mit Wirkung von Ostern 1902 ab genehmigt. Darnach fallen unsere Ferien im Schuljahr 1902/03 aut tolgende Zeiten: Pfingstferien vom 18. bis 21. Mai, Sommerterien vom 6. Juli bis 3. August, Herbstferien vom 28. September bis 12. Oktober, Weihnachtsferien vom 21. Dezember 1902 bis 4, Januar 1908, Osterferien vom 2. bis 19. April 1903. Die übrigeu hiesigen Lehranstalten wollen ihre Ferien so legen, dass sie möglichst in die genannten Zeiten fallen.
®) Eltern, welche sich über den Verlauf des Studiums, der Prüfungen, der Laufbahn, der Kosten und der Gehaltsverhält- nisse eines bestimmten Berufs einen raschen Ueberblick verschaffen wollen, empfehlen wir das Buch von H. Keiter: Wie wird ‚man Staats-Beamter, Offizier, Beamter in Privatstellungen, Apotheker, Architekt, Arzt ete.? 3. Aufl. völlig ungearbeitet v. Grunen- berg. Essen 1901.
F. Zur Geschichte der Anstalt.
Durch Allerh. Dekret vom 23. März 1901 wurde dem Oberlehrer Dr. Friedrich Wissmann „ler Charakter als Professor verliehen.
Durch Min.-Vert. vom 9. April 1901 wurde dem Schulverwalter Heinrich Ham mann die Ver- waltung einer Lehrerstelle an der Grossh. Realschule und dem Progymnasium zu Alzey übertragen.
Das Schuljahr 1901/1902 begann Montag den 15. April.
Am 14. Juni 1901 verloren wir einen braven und fNleissigen Schüler, den Obertertianer Friedrich Carl aus Eppelsheim durch den Tod. Seine Lehrer und Mitschüler sowie der unterz. Direktor geleiteten ihn zum Grabe. Der Direktor legte im Namen von Lehrern und Schülern der Realschule und des Pro- gymnasiums zu Alzey einen Kranz am Grabe des Verstorbenen nieder. Er war uns ein lieber Schüler, ‚seinen Mitschülern ein liebenswürdiger und treuer Kamerad. Sein Andenken wird unvergessen bleiben.


