Jahrgang 
1902
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Schulnachrichten.

A. Unterricht.

Seit Ostern 1900 ist der gemeinsame Unterricht der Realschüler und Progymnasiasten sowie der besondere Unterricht der Realschüler nach dem im Jahre 1899 erschienenen Lehrplan für die Realschulen des Grossherzogtums Hessen geregelt. Der besondere Unterricht der Gymnasialabteilungen in Lateinisch und Griechisch wird nach dem Lehrplan für die Gymnasien des Grossherzogtums Hessen vom Jahr 1893 erteilt. Eine genaue Verteilung der Lehrpensen aut die einzelnen Klassen der Vorschule, der Realschule und des Progymnasiums wurde in unserem vorjährigen Programm veröffentlicht)

1. Gegen das Vorjahr traten im Schuljahr 1901/1902 im Unterricht foigende Aenderungen ein.

a, Methode, Durch Ministerialverfügung vom 20. Mai 1901 wurde für den deutschen Unter- richt in den Klassen VIIIla die Einführung derkleinen Grammatik der deutschen Sprache nebst einem Abriss der deutschen Metrik und Poetik von F.W.R. Fischer genehmigt.

Durch Ministerial-Verfügung vom 23. Mai 1901 wurde die Einführung der Bremischen Schulbibel für den evangelischen Religionsunterricht in den Klassen Illa bis Ila genehmigt.

Auf Antrag der unterzeichneten Direktion wurde von Grossh. Ministerium des Innern, Abteilung für Schnlangelegenheiten, im Einverständnis mit dem Grossh. Oberkonsistorium am 1. Juli 1901 verfügt, dass der evangelische Religionsunterricht unter Zugrundelegung des Lehrplans für evange- lischen Religionsunterricht vom Jahr 1886 nach dem nachstehenden Plan erteilt werden soll.

I. Vorschule. Die 3 Vorschulklassen werden nach dem Plane tür die Gymnasialvorschule unterrichtet.

Il. Realschule. Die VI der Realschule wird nach dem Plane der Gymnasial-Sexta unter- richtet, die jetzige V nach dem Plane der früheren 6. Klasse, die jetzige IV nach dem Plane der früheren 5. Klasse, die jetzige IIIb nach dem Plane der früheren 4. Klasse, die jetzige Illa nach dem Plane der früheren 8. Rlasse, unter Hinzufügung von Lebensbildern aus der Geschichte des Christentums aus dem 1. bis 12: Jahrhundert. Die jetzige IIb wird nach dem Plane der früheren 2. Klasse unter Hinzufügung von Lebensbildern aus der Geschichte des Chris- tentums seit der Reformation unterrichtet. Die jetzige Ila behält den Lehrplan der früheren ersten Klasse im allgemeinen bei, fasst die Geschichte des Christentums nochmals zusammen und benutzt die noch freie Zeit zur Lektüre einer Auswahl aus den 4 Evangelien nach dem im Lehrplan für. die Gymnasien angegebenen Gesichtspunkt.

Durch Ministerial-Verfügung vom 25. Februar 1902 wurde die Einführung des Leitfadens der Erdkunde in Sexta von Prof. Dr. Ihne für Klasse VI genehmigt.

b. Stundenverteilung. Mit Beginn des Schuljahrs 1901/1902 wurden die Klassen ILIb und IV im evangelischen Religionsunterricht, die Klassen V und VI im Zeichenunterricht, die Klassen Illa und IIIb im Turnunterricht von einander getrennt; die Klassen IV und V behielten 1 gemeinsame Turnstunde, in der anderen wurden sie getrennt. In Klasse IIIb wurde eine fakultative Schönschreib- stunde eingerichtet. Die Klassen VI und VII, welche vorher gemeinsamen Unterricht hatten, wurden in sämtlichen Unterrichtsgegenständen ausser in Singen und Turnen von einander getrennt. Die Zahl der Lateinstunden wurde in VI, V und IV gegen das Vorjahr um je 1 Stunde, die Zahl der griechischen Stunden in IIIb um 1 Stunde erhöht. Im ganzen erhöhte sich die Zahl der lehrplanmässigen Unter- richtsstunden von 311 auf 339 wöchentlich. Zur Durchführung vorstehender Aenderungen war die Ver- wendung einer weiteren Lehrkraft erforderlich.(s. unter F.)

Während des Wintersemesters hielt Herr Lehramtsassessor Nennstiel einen Kursus für Gabelsberger Stenographie ab, zu dem Schüler der Klassen Ila bis Illa zugelassen wurden.

*) Das Programm von 1901 steht jedem Interessenten zur Verfügung.