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diejenigen Schüler zu unterziehen, die nach einjährigem Besuch der IIb einer 7klassigen Realschule, bezw. vor dem Durchlaufen der Ila einer solchen, die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungs- schein zum einjährig-freiwilligen Dienst erwerben wollen.“ Im Herbst 1900 wurden zum ersten Mal drei Schüler der Ha nach dieser Prüfungsordnung geprüft.(s. C. c.) Am Schluss dieses Schuljahrs wurden diejenigen Untersekundaner geprüft, die unsere Anstalt mit der Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst verlassen wollten. Die Obersekundaner machten ein Abschlussexamen, welches sich auf das Lehrziel der Obersekunda erstreckte. Mit dem Bestehen dieses Examens ist ausser der Berechtigung zum einj.-freiw. Dienst die Erlangung der Reife für die Prima einer Oberrealschule bezw. eines Gymnasiums verbunden.
4. Durch Min.-Verf. vom 7. Juni 1900 wurde eine Uebersicht über die Berechtigungen der höheren Schulen des Grossherzogtums Hessen und die Voraussetzungen ihrer Verleihung herausgegeben. Wir entnehmen derselben:
1. Die Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Untersekunda der Realschule und des Progymnasiums berechtigt a. zur Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie in dem hessischen Finanzfach, b. zum Intendantursubalterndienst beim Meere, c. zum einjährig-freiwilligen Dienst, d. zu Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine. 2. Der einjährige er- folgreiche Besuch der Untersekunda der Realschule und des Progymnasiums berechtigt zur Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung. 3. Die Reife für die Obersekunda eines Gymnasiums berechtigt zur Zulassung zum Apothekerberuf. 4. Die Reife für die Prima einer Ober- realschule oder eines Gymnasiums berechtigt zum Reichsbankdienst. 5. Die Reife für die Prima eines Gymnasiums berechtigt a. zum Studium der Zahnarzneikunde, b. der Tierheilkunde, c. zur Zulassung zur Rossarztschule und-Prüfung, d. zur Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung.
E. Zur Geschichte der Anstalt.
Durch Allerh. Dekret vom 13. März 1900 mit Wirkung vom gleichen Tage wurde der Lehrer am Ludwig-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt Professor Dr. Ludwig Buchhold zum Direktor der Realschule und des Progymnasiums zu Alzey ernannt.
Die mündliche Abschlussprüfung am Schlusse des Schuljahrs 1899/1900 fand am 24. März 1900 unter dem Vorsitz des Herrn Geh. Oberschulrats Nodnagel in Anwesenheit des unterzeichneten Direk- tors statt.(s. unter C. b.)
Durch Allerh. Dekret vom 22. März 1900 mit Wirkung vom 16. April 1900 wurde der Lehrer an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey, Professor Heinrich Steuerwald, der von 1880 bis 1883 und 1886-1900 an unserer Anstalt thätig war, zum Lehrer an dem Gymnasium und der Realschule zu Worms ernannt. Unsere wärmsten Wünsche begleiten ihn in seinen neuen Wirkungskreis.
Durch Min.-Verf. vom 2. April 1900 wurde Lehramtsaccessist Heinrich Breidenbach mit Wirkung vom 1. April 1900 dem Neuen Gymnasium in Darmstadt überwiesen.
; Durch Min.-Verf. vom 14. April 1900 wurde dem Lehramtsassessor Gustav Nennstiel zu Mainz die provisorische Verwaltung einer Lehrerstelle an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey übertragen.
Durch Allerh. Entschliessung vom 20. April 1900, veröffentlicht in Nr. 38 des Grossh. Hess. Regierungsbl. f. d. J. 1900, wurde bestimmt, dass die definitiv angestellten akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Lehranstalten die dienstliche Bezeichnung:„Oberlehrer“ zu führen haben.
Das Schuljahr 1900/1901 begann Montag den 23. April. Am 25. April wurde der Unterzeich- nete durch Herrn Geh. Oberschulrat Nodnagel in Gegenwart der Lehrer und Schüler und einer grösseren Anzahl geladener Herren in sein Amt eingeführt. Hierbei wurde Professor Steuerwald, der die Direktionsgeschäfte am Schlusse des vorhergehenden Schuljahrs geführt hatte, von dem Vertreter der Regierung der gebührende Dank gesagt.


