Jahrgang 
1899
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F. Bekanntmachung

über Zeitund Bedingungen der Aufnahme in die Realschule und das Progymnasium und die damit verbundene Vorschule.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 10. April. Die Anmeldungen neu aufzunehmen- der Schüler werden an diesem Tage vormittags 912 Uhr in dem Realschulgebäude entgegenge- nommen. Hierbei sind der Geburtsschein, der Impfschein(bei Schülern über 12 Jahre der zweite) und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.

Knaben, welche in die unterste Klasse der Vorschule eintreten sollen, müssen bis zum 30. September dieses Jahres das 6. Lebensjahr zurücklegen.

Die in die unterste d. h. 6. Realklasse eintretenden Schüler müssen in der Regel das 10. Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. Js. erreichen. Be- dingungen für die Aufnahme sind:

a) Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift schreiben und mit richtiger Betonung lesen zu können;:

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täg- lichen Lebens vorkommenden deutschen Wörter;

) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, sowie des einfachen Satzes;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten sowie gleich und ungleich be- nannten ganzen Zahlen;

Der Lateinunterricht beginnt für solche Schüler, welche die Progymnasialabteilung unserer Schule durchlaufen sollen, im letzten Jahreskurs der Vorschule, also in Klasse Vlla.

Die Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, müssen wir in deren Interesse dringend auffordern, sie womöglich bereits in die unterste Klasse eintreten zu lassen.

Alzey, im März 1899.

Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums:

Dr. Germann.