F. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen
der Aufnahme in die Realschule und das Progymnasium und die damit verbundene Vorschule.
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Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 13. April. Die Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler werden an diesem Tage vormittegs 9—12 Uhr in dem Realschulgebäude entgegengenommen. Hierbei sind der Geburtsschein, der Impfschein(bei Schülern über 12 Jahre der zweite) und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.
Knaben, welche in die unterste Klasse der Vorschule eintreten sollen, miissen bis zum 30, September dieses Jahres das 6. Lebensjahr zurücklegen.
Die in die unterste d. bh. 6. Realklasse eintretenden Schüler müssen in der Regel das 10. Jahr zurück- gelegt haben, jedenfal's dieses Alter bis zum 30, September ds. Js. erreichen. Bedingungen für die Aufnahme sind: a) Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift schreiben und mit richtiger Betonung lesen zu können; b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Jebens vorkommenden deutschen Wörter; e) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, sowie des einfachen Satzes; d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Der Lateinunterricht beginnt für solche Schüler, welche die Progymnasialabteilung unserer Schule durch- laufen sollen, im letzten Jahreskurs der Vorschule.
Die Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, müssen wir in deren Interesse dringend auffordern, dieselben. womöglich bereits in die unterste Klasse eintreten zu lassen.
Alzey, im März 1896.
Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums:
Dr. Germann.


