Jahrgang 
1925
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Neuerwerbungen.

2 Plankonvexlinsen. 1 Galvanoskop. 2 Thermoelemente, 2 Elemente. 1 Widerstand.

1 Wheatstonebrücke. 4 Schaukasten für Mineralien. 1 Satz von 4 Röhren für hydro-

stat. Druck. 1 Auftriebsapparat. 2 Aräometer. 1 Magneteisenstein. Verdunkelungsvor-

richtungen für den Physiksaal. Eine Anzahl chemischer Apparate, darunter 1 Kippscher

Gasentwicklungsapparat. Mehrere biologische Präparate: 1. Kiefernspinner, 2. Apfel- wickler, 3. Nutzinsekten, 4. Seidenspinner, 5. Mimikry.

Vl. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Das Schuljahr schliesst am Samstag, den 28. März 1925 mit Schluss der 5. Vor- mittagsstunde. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April 1925 mit der Aufnahme der Neueintretenden, der Unterrichtsbetrieb Dienstag, den 21. April, vor- mittags 8.20 Uhr.

2. Die Schlussfeier findet Freitag, den 27. März, nachmittags 3 Uhr, im Städtischen Saalbau statt.(Siehe IV Schulfeiern.)

3. Die Abmeldung der austretenden Schülerinnen hat spätestens bis Schluss der Osterferien mündlich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten zu erfolgen.

4. Das Schulgeld wird nach den allgemeinen staatlichen Sätzen erhoben. Mit Wirkung vom 1. I. 25 ab beträgt es monatlich:

a. Für hessische Schülerinnen: Voller Satz 15,, bei 2 Geschwistern je 13,, bei 3 Geschwistern je 11,, bei 4 Geschwistern je 9,, bei 5 Geschwistern je 6,50, bei 6 und mehr Geschwistern je 4, Mk.

b. Für Kinder, deren Eltern oder sonstige Unterhaltspflichtige ausserhalb Hessens wohnen, für Kinder von Auslandsdeutschen und von Ausländern(Nicht- deutschen): Voller Satz 18,50, bei 2 Geschwistern je 16,, bei 3 Geschwistern je 13,50, bei 4 Geschwistern 11,, bei 5 Geschwistern je 8,, bei 6 und mehr Geschwistern je 5, Mk.

Die Schulgeldermässigung für Geschwister kommt dann in Frage, wenn 2 oder

mehr Geschwister gleichzeitig in Schulausbildung sind.

5. Die Ferien für das kommende Schuljahr 1925/26 werden nach der Verordnung vom

2. 5. 22 Amtsblatt des hess. Landesamts für das Bildungswesen Nr. 3 fest- gelegt: a. Pfingstferien: 1 Woche vom Pfingstsonntag an. b. Sommerferien: 29 Tage, beginnend mit einem Samstag für gewöhnlich dem ersten Samstag im Juli und endet mit einem Samstag.

c. Herbstferien: 2 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, etwa Ende September. (Hier immer nach örtlichen Verhältnissen festzulegen.)

d. Weihnachtsferien: 2 Wochen, und zwar wenn der 25. Dez. auf Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, von dem diesen Tagen vorher- gehenden Sonntag an. Fällt jedoch der 25. Dezember auf Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnen die Ferien mit dem diesen Tagen vorangehenden Donnerstag.

e. Osterferien: 3 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, der alljährlich, je nach der Lage des Östertermins vom Landesamt für das Bildungswesen so festgelegt wird, dass die Dauer der einzelnen Schuljahre trotz der ver- schiedenen Lage des Österfestes möglichst gleich ist.