Jahrgang 
1930
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M. E. v. 29. 7. bringt zum Ausdruck, daß die Wandertage weſentliche Teile des Unterrichts ſind, alſo Befreiungen nur in KAusnahmefällen ſtattfinden dürfen.

M. E. v. 18. 9. u. 27. 1. macht auf die Gefahren des Verkehrs(Autos) aufmerkſam und fordert Belehrung der Schüler.

M. E. v. 31. 10. ordnet den bargeldloſen Verkehr(Poſtſcheck) bei Schulgeldzahlungen an⸗

M. E. v. 23. 11. wünſcht nicht-gemeinſame Verfaſſungsfeiern mehrerer Schulen unter freiem himmel, ſondern geſchloſſene Sonderfeiern jeder Schule.

M. E. v. 21. 1. teilt eine Entſcheidung des Kammergerichts mit, nach der die Teilnahme an der Ver⸗ faſſungsfeier für jeden Schüler verbindlich iſt.

Verfügung des P. S. K. v. 30. 3. hebt alle von den Anſtalten erlaſſenen Schulordnungen auf und geſtattet nur Hausordnungen, die aber keine Strafen androhen dürfen.

P. S. K. v. 26. 4. ordnet an, daß jedem Schüler nach Beendigung der Schulpflicht ein Abdruck der Reichsverfaſſung auszuhändigen iſt, auch wenn er die Schule noch weiter beſucht.

P. S. f. v. 18. 6. gibt bekannt, daß auf Antrag das Schulgeld zu erlaſſen ſei für einen Monat den Schülern, die krankheitshalber an keinem Tag des betr. Monats den Unterricht beſucht haben.

P. S. K. v. 8. 8. gibt Beſtimmungen über Faſſung der Seugnisnoten u. über die Verſetzungskonferenz. P. S. K. v. 29. 9. ordnet verſuchsweiſen Wegfall der Weihn. Seugniſſe an.(vgl. unter Ur. IV.)

Ferienordnung für das Schuljahr 1930/31.

Schulſchluß Wiederbeginn Dauer

Oſterferien Mittwoch, 9. Kpril 1930 Mittwoch, 23. Kpril 13 Tg. Pfingſtferien Freitag, 6. Juni V Dienstag, 17. Juni 10 Tg. Sommerferien Freitag, 4. Juli Donnerstag, 7. Kuguſt 33 Tg. herbſtferien freitag, 3. Oktober Mittwoch, 15. Oktober 11 Tg. Weihnachtsferien Sonnab., 20. Dez. Donnerstag, 8. Januar 1931 18 Cg. 85 Tg.

Schluß des Schuljahres: Dienstag, den 31. März 1931.