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II. Hus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
(Provinzial⸗Schulkollegium zu Caſſel und Miniſterium der geiſtlichen und
Caſſel, 27. März 1913.
Caſſel, 28., 30. u. 31.
Berlin, 21. Mai.
Berlin, 8. Auguſt.
Caſſel, 26. September.
Caſſel, 8. Oktober. Caſſel, 9. Oktober,
Berlin, 5. September.
Caſſel, 7. November.
Caſſel, 10. Novmber.
Caſſel, 22. November.
Mai.
Unterrichts⸗Augelegenheiten zu Berlin).
Die Kandidaten d. h. Lehramts Dr. Karl Thüre und Rudolf Walkhoff werden zur Verſehung zweier unbeſetzter Oberlehrerſtellen überwieſen. Im Ruftrag des Herrn Miniſters werden zur Verleihung an würdige Schüler am Jubiläumstag Sr. Majeſtät des Kaiſers überſandt: 3 Exemplare„Unſer Kaiſer“(von Bong), 2„Die Dichtung der Befreiungskriege“ von Siehen(Ehlermann), 2„Wilhelm II“(vom Kaiſer Wilhelm-Dank), 2„Preußens Geſchichte“ von herzog.
Die Auskunſtſtelle für Schulweſen zu Berlin-Schöneberg, Grune⸗ waldſtr. 7 iſt von 3— 5 Uhr täglich außer am Sonnabend ſür Beſucher geöffnet.
Die Schüler ſind über die Gefahren zu belehren, die mit unvorſichtiger Annährung an Kraſtwagen und mit dem Werfen nach denſelben verbunden ſind.
Im Kuſtrag des Herrn Miniſters wurden folgende Geſchenkwerke für den 18. Oktober zur Verfügung geſtellt: 1 Tanera,„Befreiungs- kriege“(von Beck— München), 1 von Treitſchke,„1813“(von Hirzel— Leipzig), 1 Neubauer,„1813“(vom Waiſenhaus in Halle), 3„Die Völkerſchlacht bei Leipzig“(von der„Kameradſchaſt“)]. Der Kanditat des höh. Tehramts Dr. Johannes Silomon wird zur Verſehung der wiſſ. hilfslehrerſtelle überwieſen.
Die Kandidaten des höh. Lehramts Georg Pinterich und Dr. Heinrich haaß werden mit der Verſehung zweier Oberlehrerſtellen beauftragt. Das Abwärtsrutſchen an Kletterſtange und Klettertau, das Abwärts- gleiten im Reitſitz auf der Oberſeite der ſchrägen Leiter ſowie das Aufwärtsklettern an der Oberſeite einer ſchrägen Stange iſt zu unterſagen. Vorſchriſtsmäßiges Klettern iſt bis zu angemeſſener Höhe zu üben.
Der Miniſter hat entſchieden, daß der Erlaß vom 1. 4. 1898 (Verpflichtung der vom Staat unterſtützten nichtſtaatlichen höheren Tehranſtalten, die Oberlehrer aus 6 vom Provinzial-Schulkollegium genannten Kandidaten zu wählen) auf die ſtaatlich unterſtützten Anſtalten Waldecks nicht anzuwenden iſt.
Der von dem Evangeliſchen Kirchenausſchuß feſtgeſetzte Bibeltext muß auch den bibliſchen Leſe- und Geſchichtsbüchern zu Grunde gelegt werden.
An den Realgymnaſien und Oberrealſchulen kann für die freien Prüfungsarbeiten in den Fremdſprachen 3 ½ bis 4 Stunden 5eit gegeben werden.


