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Preis
Fächer. Lehrbücher. Klaſſen. geb. in
Mark
Reidt, Elemente der Mathem., 2. Teil, Planim..II IIII III2 IV. V—— 2,25
8. Mathe⸗ Bardey, Aufgabenſammlung........ II IIIIIII——— 3,20 matik] Auguſt, 5 ſtell. Logarithmentafel...II—— 1 1,60 Böhme, Ubungsbuch im Rechnen, Nr. vIlL Xir n r vI V VI 1,-0,6
9. e auwſ Krüger, Grundzüge der Phyſik...... 11—— 2,50 — 1 3
Schilling, Kleine Naturgeſchichte, Pflanzenreich..——=— 1,50
10. Natur⸗ Tierreich=— 1,65 geſchichte Schmeil, Leitfaden der Botanik......— IIIIIE IV V VI 3,20
„„„ Zoologie e.ier e ⸗en III IV V V VI3,20
— Palme, Liederbuch für 3ſtimm. Char..... Eu- IV V VI 1,40 1I. Geiang Kaulbach, Liederbuch.....———[— v VI0,50
II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
Königliches Provinzial⸗Schulkollegium: Caſſel, den 24. März 1908. Von den Religionslehrern ſoll in der erſten Religionsſtunde des neuen Schuljahrs des am 21. April bevorſtehenden Geburtstags Wicherns gedacht werden.
9. April. Die Prüfungskommiſſionen für Einjährig⸗Freiwillige ſind verpflichtet, das Schluß⸗ prüfungszeugnis auf Antrag zurückzuſenden.
14. April. Es werden Ratſchläge und Beſtimmungen für das Olen des Fußbodens gegeben.
15. April. Dem Antrag, die Sommerferien wegen des Viehmarktes zu verlegen, wird nicht zugeſtimmt.
30. April. Seminarkandidat Dr. Röſch vom Gymnaſium zu Weilburg wird zur Vertretung eines Oberlehrers überwieſen.
2. Mai. Die mit Beginn des Schuljahrs 1908 gültige neue„Ordnung der praktiſchen Ausbildung der Kandidaten des höh. Lehramts“ wird mitgeteilt.
1. Juni. Es iſt zu berichten, welche Maßnahmen für den Fall eines Brandes getroffen ſind.
24. Juni. Die Schüler ſind bei der Übergabe des Zeugniſſes der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt oder ſpäteſtens beim Abgang von der Anſtalt darauf hinzuweiſen, daß es ſich dringend empfiehlt, ſofort nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt nachzuſuchen. Auch ſind ſie über die bei Vorlage des Geſuchs zu beachtenden Vorſchriften zu belehren.
6. Juli. Bei der Prüfung früherer Oberrealſchul⸗Abiturienten für OII des Realgymnaſiums genügt Überſetzung aus dem Lateiniſchen und Feſtſtellung der Kenntniſſe in der Elementar⸗ grammatik im Anſchluß an Cäſar.


