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9. November 1901. Beſtimmungen über die Schlußprüfung an den ſechsſtufigen höheren Schulen(Progymnaſien, Realprogymnaſien und Realſchulen).
§. 1. Zweck der Schlußprüfung an den ſechsſtufigen höheren Schulen iſt, zu ermitteln, ob der Schüler die Reife für die Oberſekunda der entſprechenden Vollanſtalt erreicht hat.
§. 2. Zur Abhaltung von Schlußprüfungen ſind alle Progymnaſien, Realprogymnaſien und Realſchulen berechtigt, welche von dem Unterrichtsminiſter als ſolche anerkannt ſind.
§. 3. In Betreff der Prüfungskommiſſion gelten die Beſtimmungen des§. 3 der Ord⸗ nung der Reifeprüfung an den neunſtufigen höheren Schulen.
§. 4. Für die Vornahme der Prüfung ſind diejenigen Beſtimmungen maßgebend, welche an Vollanſtalten für die Verſetzung nach Oberſekunda gelten. Die in dieſen Beſtimmungen dem Direktor zugewieſenen Ermächtigungen fallen bei der Schlußprüfung dem Königlichen Kommiſſar zu. Schuss an hil die Prüfung günſtig aus, ſo erhält der Schüler ein Zeugnis über die beſtandene
ußprüfung.
§. 6. Defe Beſtimmungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft.
An Stelle der§§. 4 und 5 finden für fremde Prüflinge(Extraneer) die bezüglichen Vor⸗ ſchriften der Ordnung der Reifeprüͤfung an den neunſtufigen höheren Schulen eine den Klaſſen⸗ forderungen und Klaſſenzielen der Unterſekunda(Erſten Klaſſe) entſprechende Anwendung.
Berlin, den 29. Oktober 1901.
Der Miniſter der geiſtlichen, Unerrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. tudt.
9. 11. 1901. Zuſendung der Schrift des Dr. Knopf„Die Tuberkuloſe als Volkskrankheit und deren Bekämpfung.“
2. 12. 1901. Es wird auf die Wichtigkeit meteorologiſcher Kenntniſſe für das praktiſche Leben hingewieſen und angeordnet, daß die Elemente der neueren Witterungskunde im Anſchluß an die Phyſik durchgenommen werden.
III. Chronik der Schule.
Das Schuljahr begann am 15. April; neu aufgenommen wurden 26 Schüler.
Am 14. Mai nachmittags unternahm Herr Lehrer Krummel einen größeren bötaniſchen Ausflug mit den 3 unteren Klaſſen.
Am 21. Mai machten die 4 oberen Klaſſen unter Begleitung der Herren Oberlehrer Flade, Dr. Menk und Strunk einen Nachmittagsausflug nach Ehringen und Umgegend.
Pfingſtferien: 26.—29. Mai.
Am 4. Juli wurde in althergebrachter Weiſe das„Schulfeſt“ unter großer Beteiligung gefeiert.
Sommerferien: 7. Juli bis 5. Auguſt.
Am 2. September machten die Lehrer mit faſt allen Schülern einen Ausflug über Rhoden und den Quaſt nach Wrexen(ungefähr 25 km), um nach mehrſtündiger Erfriſchung nach Scher⸗ fede(5 km) weiter zu marſchieren und ſodann mit der Eiſenbahn über Warburg zurückzukehren. Am öſtlichen Abhang des Quaſts ſprach Herr Oberlehrer Dr. Menk im Anſchluß an die vom Knickhagen über Grebenſtein und den Quaſt bis zum Quellgebiet der Diemel und Ruhr ſich erſtreckende altgermaniſche Befeſtigungslinie über„Landwehren, Burgen und Feſtungen.“
Herbſtferien: 29. September bis 14. Oktober.


