Jahrgang 
1893
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Geſang. 2 St.: Der Rektor. Am Geſangunterricht nahmen auch die meiſten Schüler der Quarta freiwillig teil, und wurden Choräle, ſowie Volkslieder(letztere zweiſtimmig) eingeübt. Zeichnen. Bildhauer Schulz. Unterſekunda: a. Freihandzeichnen nach Gypsmodellen und farbigen Vorlagen mit 2 Kreiden. b. Projektives Zeichnen: Schnitte durch Prismen, Pyramiden, Walzen, Kegel und deren Entwicklungen; Körperdurchdringungen, Darſtellung gewundener Körper, Gefäß⸗ und Säulenformen.

Tertia. 1. Obertertia: a. Freihandzeichnen nach Holzkörpern mit Angabe der Schatten (2 Kreiden). b. Projektives Zeichnen: Darſtellung von Körpern im Raume. Grundriß und Aufriß. Schnitte durch Prismen und Pyramiden und deren Entwicklungen.

2. Untertertia. a. Freihandzeichnen nach Kolb's Tafeln. b. Geometriſches Zeichnen: Konſtruktion der Ovalen, Spiralen und Schneckenlinien, der Ellipſe, Hyperbel und Parabel, ſowie der Evolvente und Herzform. Die wichtigſten Gewölbebogen und die Rundbogen. Gothiſches Maßwerk. c. Projektives Zeichnen: Aufriß und Grundriß von Linien, Flächen und Körpern im Raume.

Quarta: a. Freihandzeichnen nach Wandtafeln unter Anwendung leichter Farbentöne. b. Ge⸗ ometriſches Zeichnen: Behandlung und Handhabung der Zeicheninſtrumente. Konſtruktion von Senkrechten und Parallelen. Teilungen der Linien und Winkel. Konſtruktion der regelmäßigen Vielecke über einer gegebenen Seite. Die wichtigſten Kreiskonſtruktionen. Vielecke im Kreiſe.

Quinta: a. Freihandzeichnen: Das Quadrat auf der Seite und Spitze ſtehend. Das regel⸗ mäßige Achteck. Der Kreis und die Roſette. Die Spirale und die auf derſelben beruhenden einfachen Flachornamente.

II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden im Jahre 1892 1893.

31. März 1892. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums. Mitteilung einer neuen Ferienordnung. 1. Oſterferien: 14 Tage vom Sonntage Palmarum ab. Der auf die Ferien folgende Montag iſt zur Aufnahmeprüfung zu verwenden. 2. Pfingſtferien: Vom 1. Feſttage bis zum Mittwoch nach Pfingſten leinſchließlich). 3. Sommerferien: 4 Wochen vom 1. Sonntag(für Arolſen vom 2. Sonntag) im Juli ab, und außerdem der auf dieſe Zeit folgende Montag. 4. Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntag der Michaeliswoche ab(ſonſt wie bei den Oſterferien). 5) Weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember bis zum 6. Januar(einſchließlich)h. Der Unterricht iſt am Mittag des 23. Dezember zu ſchließen. Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, ſo iſt mit dem Unterricht am folgenden Dinstag zu beginnen.

16. Juni 1892. Verf. des K. Prov.⸗Schulk. Mitteilung eines Gutachtens der Königl. Wiſſenſch. Deputation für das Medizinalweſen, Maßnahmen zur Verhütung der Tuberkuloſe betr.

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