Jahrgang 
1889
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Geſang. 1 St.: Der Rektor.

Am Geſangunterricht nahmen die Schüler der drei untern Klaſſen teil und wurden Choräle, ſowie Volkslieder(letztere zweiſtimmig) eingeübt.

Zeichnen. Bildbauer Schulz.

Oberſekunda. a. Freihandzeichnen nach Gypsmodellen und farbigen Vorlagen.

b. Projektives Zeichnen: Kegelſchnitte. Sphäriſcher Kegelſchnitt. Dachzerlegungen.

Unterſekunda. a. Freihandzeichnen nach Gypsmodellen und farbigen Vorlagen.

b. Projektives Zeichnen: Schnitte durch Prismen, Pyramiden und Kegel.

Tertia. 1. Obertertia: a. Freihandzeichnen nach Holzkörpern und dem Gypsmodell. b. Pro⸗

jektives Zeichnen: Darſtellung von Körpern im Raume. Schnitte durch Prismen und Pyramiden und deren Entwickelungen.

2. Untertertia. a. Freihandzeichnen nach Troſchel's Tafeln, ſowie nach Holzkörpern. b. Geometriſches Zeichnen: Die Spiralen, Ellipſe, Hyberbel und Parabel. Die Joniſche Schneckenlinie, die Kreisabwickelungslinie, die wichtigſten Gewölbebogen, die Rund⸗ und Spitzbogen. Die Darſtellung von Körpern im Raume. Grund⸗ riß und Aufriß.

Quarta. 2 St. a. Freihandzeichnen nach Wandtafeln mit Bleiſtift und Feder. Farbige Schraffierungen. b. Geometriſches Zeichnen. Konſtruktion von Senkrechten und Parallelen. Tei⸗ lungen der Linien und Winkel. Konſtruktion der regelmäßigen Vielecke über einer gegebenen Seite. Die wichtigſten Kreiskonſtruktionen.

Quinta. 2 St Der Kreis und ſeine Benutzung bei Roſetten. Die Ellipſe und die Palmetten. Die Spirale und die Schneckenlinie. Ornamente und Blattformen. Zeichnen nach Kolbes Tafeln.

Sexta. 2 St. Das Quadrat und das Achteck in verſchiedenen Lagen, ſowie Übungen auf dieſen Grundlagen nach an die Wandtafel gezeichneten Figuren unter Anwendung leichter Farbentöne.

II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden im Jahre 1888-1889.

3. März 1888. Min.⸗Erlaß. Kinder von Militärperſonen müſſen in bezug auf die Höhe des Schulgeldes den Einheimiſchen gleichgeſtellt werden.

30. April 1888. Das zur Erwerbuug des Berechtigungsſcheines für den einjährigen freiwilligen Dienſt nötige Unbeſcholtenheitszeugnis muß ſtets abgeſondert vom Zeugnis der wiſſen⸗ ſchaftlichen Befähigung ausgeſtellt werden.

6. Juli 1888. Min.⸗Erl. Die Ausführung des§. 66 des Reichsmilitärgeſetzes vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880 betr. Reichs⸗, Staats⸗ und Communalbeamte ſollen durch ihre Ein⸗ berufung zum Militärdienſt in ihren bürgerlichen Dienſtverhältniſſen keinen Nachteil erleiden.

23. Juli 1888. Min.⸗Erlaß. Die Geburts⸗ und Todestage der in Gott ruhenden Kaiſer Wilhelm I. und Friedrich ſollen fortan von der Schule als vaterländiſche Gedenk⸗ und Erinnerungstage begangen werden.