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Die einzelnen Bestimmungen für die Bereclnignngen der Oberrealschit leti haben wir in . unserem letztett Jahresbericht 1907l08 veröffentlicht.
b. Die Ferien im Schuljahre 1909l10. Osterfetsieti vom 4. bis 18. April 1909 leinschließlich). Vfingstferien vom 30. Mai bis 6. Juni 1909(einschließlich). Somnierferien vom 4. Juli bis 1. August 1909(einfchließlich). Herbstferieii vom 26. September bis 10. Oktober 1909(einschließlich). Weihiiachtsfe1—ien voiti 23. Dezember 1909 bis 6. Jattuar 1910(einschließlich). Osterferiett vom 20. März bis Z. April 1910(einschließlich).
Die Sommer- oder Herbstferien werdett wahrscheinlich eine durch den Eiuzug in dett
Neuban bedingte Aendernng erfahren.
e-. Die schriftlichett Arbeiten.« Zu Anfang eines jeden Halbjahres wird den Eltern bezw. ihren Stellvertretern bekannt gegeben, an welchen Tageii jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.
d. Aufnahme mtd Schulbeginn.
l. Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 29. März 1909, mittags von l-«23—4 Uhr in Unserem Amtszimmer eutgegengenotmnen.
Die Aufnahmeprüfungen beginnen am 19. April 1909 um 8 Uhr.
Jeder angemeldete Schüler hat, soweit dies nicht scltoii geschehett ist, ein Zeugnis der seither besuchten Schule, den iHeiiukiHlliseiu nnd den Zulpflkyeilt, bei überschrittenem 12. Jahre die Bescheinigung der wiederholten Jmpfung vorzulegen.
Die in die Serta aufzunehmenden Schüler müssen das neunte Lebensjahr zurückgelegt habett. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätesteiis bis zqu 30. September das neunte Lebensjahr vollenden. Bei dem Eintritt in diese Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a. Fähigkeit, deutsche nnd lateinische Schrift zll schreiben nnd mit richtiger Betonung
ztl lesen;
b. ziemliche Sicherlieit in der Rechtschreing der in der Sstrache des täglichen Lebens
vorkommenden Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung nnd Beugung, bei den Zeitwörtern
nur die lspanpttemporaz
d. Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksschiile besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4. Schul- jahre, also bei vollendetem 10. Lebensjahre
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt voii dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse erivorbeii werden..
Alle Eltertt, welche ihre Söhiie unserer Anstalt anvertrauen wollen, werden in deren eigenem Interesse gebeteii, dieselben so kriiiizeitig als möglich, am hellen ju die ntiietlie Ftlalie der Yaritijiuu spätestens alter in die Sertu der Realschule eintreten zii lasseti. s
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden« darauf aufmerksam gemacht, daß tvegeti Unterbringung ihret« Söhne zur Sicherung gehöriger« Aufsicht Ziiilillptulljc mit dem Direktor zu nehmen und dessen Genehmigung einzuholen ist. Ein Wechsel der Mahnung darf nur unter Ju- liiunnnng des Yireutorg stattfindett.
2. Der jlnicttitljt beginnt am 20. April 1909, ntn 8 Uhr.
Auf-Ah im März 1909.
Großh. Direktion der Realschule(im Ausbau zur Oberrculschttle). Dr. Pitz.
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