Jahrgang 
1884
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lll. Bekanntinachung

über Zeit und Bedingungeit der Ausnahme in die Realschule zu Alsfeld.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 21. April. Anmeldungen neuer Schüler werden an diesem Tage vor 9 Uhr und an den 2 vorhergehenden Tagen von dem Unterzeich- neten entgegengenommen. Die Aufnahmepriifung findet am 21. April von 9 Uhr an statt. Jeder angemeldete Schüler hat ein Zeugniß von der seither besuchten Schule und seinen Jmpf- schein vorzulegen, bei überschrittenem 12ten Jahre die Vescheinigung der wiederholten Jmpfung.

Knaben, welche in die unterste Abtheilung der Vorschule eintreten wollen, bedürfen keiner Vorkenntnisse, müssen aber 6 Jahre alt sein oder noch bis zum 30. Septbr. das 6te Lebens- jal)r vollenden. Die in die unterste Klasse der Realschule aufzunehmenden Schüler müssen ein Alter von 10 Jahren haben oder es noch vor Herbst erreichen, Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Uebung im Schönschreiben und einige Sicherheit im Rechtschreiben sowie in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen besitzen.

Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse erworben werden. Der Jahresbericht gibt darüber die nöthige Auskunft. Auswärtigen können durch die unterzeichnete Behörde passende Quartiere nachge- wiesen werden.

Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder, wird dem zweiten der dritte Theil, jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen.

Wer die erste Klasse zur Zufriedenheit des Lehrcrcollegs durchlaufen hat, erhält ein Zeugnifz über die wissenschaftliche Befähigung für dcic einjährig-sreiwilligeu Militairdieuft. s

Aussen-, im April 1884., Großherzogliche Yirection der Realschule- Götz.