lll. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule zu Alsseld
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 19. April. Anmeldungen neuer Schüler werden an diesem Tage vor 9 Uhr und an den 2 vorhergehenden Tagen von dem Unterzeich- neten entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung findet am 19. April von 9 Uhr an statt. Jeder angemeldete Schüler hat ein Zeugniß Von der seither besuchten Schule und seinen Jmpf- gcheitk vorzulegen, bei überschrittenem 12ten Jahre auch die Bescheinigung der wiederholten
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Schüler, welche in die unterste Abtheilung der Vorschule eintreten wollen, bedürfen keiner Vorkenntnisse, müssen aber 6Jahre alt sein oder noch bis zutn 30.Septbr. das 6te Lebensjahr vollenden. Diejenigen, welche sich zum Eintritt in die unterste Klasse der Realschule(6te Klasse) melden, müssen 1() Jahre alt sein oder bis zum 30. Septbr. das 10. Lebensjahr noch vollenden, Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Uebung im Schönschreiben und einige Sicherheit im Rechtschreiben, sowie in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlett besitzen.
Der Eintritt in eine andere Klasse hättgt vott dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die ikn Ter vorhergehenden Klasse erworben werden. Das Programm gibt darüber die nöthige Aus un t.
Das in vierteljährlichen Rateti zu entrichtende jährliche Schulgeld beträgt:
a. für die Schüler der Vorschule und der Realschulklassen VI—1V 48 Mark
b. für die Schüler der Realschulklassen Ill—1.... 60 ,, o. für die Lckteinschüler der Vorschule und der Klassen VI-—lv. 60 ,, d. für die Lateinschüler der Realschulklassen III-l.. 80
Bei gleichzeitigem Besuch der Anstalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten« der dritte Theil, jedem folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
Wer die ekfte Klasse zur Zufriedenheit des Lehkckcollegs absolvirt, erlangt eiu Zeuguifz, welches zum Eintritt in den cinjiihrig-skciwilligen Militiikdienst berechtigt. Alsseld, im März1880. Großherzogliche Direction der Realschule. Götzo


