Jahrgang 
1880
Einzelbild herunterladen

19-.-

Conferenz nach Darmftadt behufs Berathung und Aufstellung eines einheitlichen Lehrplans für

die Realschuleti U. Ordnung. Dieselbe dauerte vom 17.19. Februar-

Kl ss Am 31. März nahm Herr Superintendent Habicht eine Religionsprüfutrg in sämmtlichen a en vor.

Nachdem die Realschule zu Gießen in eine Realschule Ordnung umgewandelt worden ist, werden die meisten unserer Abiturienten, welche in eine solche Anstalt eintreten wollen, gern in der Provinz bleiben, und sich also lieber nach Gießeit wenden als nach anderen Städten und es erschieii daher geboten, unsere Schuleinrichtungen den dortigen Verhältnissen möglichst anzupassen. Weil daselbst das Schuljahr von Ostern zu Ostern läuft, so erhielt damit der in unserm Lehrer-Collegium schon seit einigen Jahren gehegte Wunsch, den Beginn und Schluß des Schuljahrs auf Ostern zu legen, eine weitere Begründung. Ein darauf gerichteter Antrag wurde durch Verfügung Gr. Ministeriums des Jnnern und der Justiz, Abtheilung für Schul- angelegenheiten, vom 12. März 1879 genehmigt und die Ueberführung in diese neue Ordnung gleich damit begonnen, daß die Aufnahme neuer Schüler um Ostern 1879 vorgenommen wurde anstatt im Herbste. Die Schüler, welche zur Zeit dieser Verfügung die Oberklassen besuchten, sind noch nach der alten Ordnung im Herbst 1879, 1880 und 1881 zu entlassen und auch den fleißigen Schülern der übrige11 Klasseii sollen so weit als möglich Härteii erspart bleiben.

Am 15. August wurde mit sämmtlichen Klasseii ein Ausflug unternommen.

Am 23. August, mit Vegimi der Herbstferien, wurde den in der Aula versammelten Schülern das Resultat der Klassenversetzung verkündigt und 19 Schüler der I. Klasse erhielten das Zeugniß der Reife. Die öffentliche Prüfung und Schlußfeier wurde wegen Verschiebung des Schuljahrs auf das Frühjahr 188() verlegt.

Votn Herbst 1879 cui wurde der im Frühjahre berathene neue Lehrplan dem Unterricht zu Grunde gelegt, was verschiedeiie Aenderungen mit sich brachte. Zunächst durfte, weil die Real- schulklassen vollständig getrennt sein sollen, die 2te Abtheilung der Vl. Klasse nicht mehr mit derselben combinirt bleiben, sondern mußte wieder mit der Vorschule vereinigt werden. Dadurch aber kamen in dieser wieder Schüler von 4 Altersklassen zusammen, die von einem einzigen Lehrer nicht gleichzeitig mit dein nöthigen Erfolg unterrichtet werden können. Um diesem Uebel- stand, welchem seit 1876 durch die Combination der oberen Vorschulklasse mit der Vl. Klasse bis auf Weiteres abgeholfeii worden war, dauernd zu beseitigen und zugleich die Vorschule zu heben, wurde diese in 2 Klassen mit je 2 Abtheilungen getrennt; in die Klasse Vllb mit Schülerri vom 6te11 bis Stett Lebenjahr nnd V Ia mit Schülern vom sten bis 10ten Lebens- jahr. Früher hatte die Vorschule mit ihren 3 resp. 4 Abtheilungen 22 Unterrichtsstunden in der Woche, jetzt sind für Vllb 23, für Vlla 25 Stunden angesetzt, und wenn auch die Schüler beider Klassen in 9 Stunden(Religion, Schreiben, Singen und Turnen) vereinigt sind, so bleiben, abgesehen von Latein für manche Schüler von Vlla, für die gesammte Vorschule noch 37 Stunden zu ertheilen, also 15 Stunden mehr als früher. Der neue Lehrplan bestimmt weiter, daßder Lateinnnterricht nicht mehr wie seither in Abtheilungen, worin Schüler von verschiedenenKlassen vereinigt sind, ertheilt werden, sondern daß jede Klasse von VII-i an ihre eigene Lateinabtheilung habeti soll und zwar von VIII-IV mit je 4 Stunden, von til-l mit je 3 Stunden. Auch im Französischen und Englischen ist in den unteren und mittleren Klassen die Stundenzahl vermehrt und für die 2 Oberklassen ist noch eine Stunde für geometrisches Zeichnen hinzugekommen, so daß im Ganzen 34 Stunden mehr zu ertheilen sind als früher. Von diesen 34 Stunden wurde ein Theil(10) von den seitherigen Lehrern übernommen, für den Rest vtm 24 Stunden war eine neue Lehrkraft erforderlich. Um die Mittel dafür aufzu- bringen, ohne die Gemeinde Alsfeld oder die Stände um Bewilligung von weiteren Beiträgen angehen zu müssen, verfiigte Gr. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, daß die Kosteii der neuen Einrichtungen von denjenigen getragen werden sollten, welche den Vortheil davoii haben, und daß deßhalb das Schulgeld für die Lateinschüler und für die Vorschule zu erhöhen sei. Demgemäß beträgt vom 1. Januar 1880 an das jähr-

3