Aufsatz 
Festspiel zur Einweihung des neuen Hauses der Viktoria-Schule und des Lehrerinnen-Seminars in Darmstadt / Dichtung von C. Keil, Musik von W. Petr
Entstehung
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II. 1829 830.

Aus der oben erwähnten amtlichen Aufſtellung der Schulen Darmſtadts im Herbſt 1829, dem vorſtehenden Lehr⸗ und Stundenplan der höheren Mädchenſchulen vom 1. Sept. 1829 und den Motiven des 25. März 1830 können wir uns folgendes Bild des Mädchenſchulweſens in Darmſtadt für d. J. 1829/30 zuſammenſtellen:

Von den überhaupt Schulen beſuchenden 3181 Kindern ſind 1602 Mädchen; dieſelben werden in 2 höheren. Stadt⸗Mädchenſchulklaſſen, 5 Stadt⸗Mädchenſchulklaſſen, 1 Stadtfreiſchulklaſſe, 2 Militärſchulklaſſen, 1 reformierten, 1 katholiſchen, 1 Waiſenhausſchule, 6 Privatmädchenſchulen und 12 Strickſchulen unterrichtet.

Die 3te Stadt⸗Mädſchenſchule mit 115 Kindern gilt als Elementarklaſſe für die beiden höheren Mädchenſchul⸗ klaſſen, ſodaß die damalige öffentliche höhere Stadt⸗Mädchenſchule eigentlich ſchon aus 3 Klaſſen beſteht, in welcher die Kinder bis zur Konfirmation unterrichtet werden, wobei in jeder Klaſſe 23 Jahrgänge vereinigt ſind.

Ernſt Ludwig Ritſert unterrichtet 1829 im Kyritzſchen Stift 63 Mädchen der Klaſſe I., Cand. Theol. Lachmann im Mayſchen Stift 52 Kinder der Klaſſe II., Allgayer vereinigt im Kyritzſchen Stift in ſeiner Elementarklaſſe, der Klaſſe III.*) 115 Mädchen. Die 3 Klaſſen weiſen eine Geſamtzahl von 230 Schülerinnen auf, die 3 Lehrer haben Dienſtwohnungen in den beiden Schulhäuſern.

Was die Stellung der Lehrer anbelangt, ſo betrugen die Gehalte der beiden Theologen Ritſert und Lachmann nach den Dekreten vom 4. Auguſt 1830 je 650**) fl., bezw. 550 fl. Gehalt**) nebſt freier Wohnung und einer Remuneration von je 100 fl. für Erteilung des franzöſiſchen Unterrichts; Allgayers Gehalt belief ſich auf 500 fl. nebſt freier Wohnung.

Der Muſiklehrer an der erſten Höheren Mädchenſchule bezog, wie der an der zweiten, 36 fl., der Zeichenlehrer an jeder Schule 54 fl., die Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten je 72 fl. jährliche Remuneration.

Dieſe Gehalte wurden nun aus der Stadtkaſſe bezahlt, und es fand für die Zukunft ein Selbſtbezug von ſeiten der Lehrer nicht mehr ſtatt;das Schulgeld haben die Eltern der Schulkinder in die Stadtkaſſe zu bezahlen und es haben weder die Eltern noch die Kinder irgend eine andere Abgabe, Geburts- oder ſonſtige Geſchenke***) an die Lehrer zu entrichten. Die bisher an die Lehrer bezahlten Leichen- und Copulationsgebühren insbeſondere fallen für die Zukunft ebenfalls weg). Jeder Lehrer enthält entweder ein freies Logis oder als Surrogat dafür 150 fl. jährlich. Übrigens muß das Logis, welches einem Lehrer angewieſeu werden ſoll, im geringſten Falle aus 2 Stuben, 2 Kammern, Küche, Boden, Keller und Holzplatz beſtehen. Für jede Schule werden jährlich 6 Stecken Buchen Oberholz auf Koſten der Stadtkaſſe in den Schulhof geliefert und klein gemacht. Hiermit muß der Lehrer in den Schulzimmern eine der Geſundheit gemäße Wärme unterhalten laſſen. Der Üüberſchuß fällt ihm zu. Für die von den Lehrern in guter Qualität anzuſchaffende Tinte wird denſelben eine billige, nach den Köpfen der Schulkinder zu berechnende Remuneration aus der Stadtkaſſe verabfolgt.

Die Stadt läßt die Schulſäle ꝛc. reinhalten und Feuer anmachen oder verſteht ſich mit einem oder dem anderen in dem Schullocale wohnenden Lehrer, wenn er dieſes durch ſeine Dienſtboten gegen eine jährliche Vergütung von 12 fl. für jedes Schullocal übernehmen will.

Vorher war der Beſoldungsetat ein bedeutend höherer zeneſene n zet er im Nißte 1828 folgende Poſten:

1. Taxmäßiges Schulgeld.......... 676 fl. kr. 2. Surplus am Schulgelde(gewöhnlich).............. 120 3. Confirmationsgeſchenke(im Durchſchnitt)............. 100 4. Neujahrs⸗ und Namenstagsgeſchenke(gewöhnlich)....... 170

Zu übertragen 1066 fl. kr.

*) Dieſe dritte Klaſſe der Stadtmädchenſchule wird erſt am 3. Januar 1837 als höhere Mädchenſchulklaſſe dem Lehrer Graf übertragen, bis dahin iſt ſie dritte Stadtmädchenſchule, bildet aber die Vorſchule für die erſte und zweite höhere Stadtmädchenſchule. **) Mit der Ausſicht nach 2 Jahren auf den Normalgehalt von 750 bezw. 650 fl. erhöht zu werden; 1. Juni 1831 wird der Gehalt der erſten Stelle mit 720 fl. veranſchlagt, wobei nur 20 fl. für die freie Wohnung gerechnet waren. ***) Aus einer Verfügung des Großh. Heſſ. Miniſteriums des Innern u. d. Juſtiz an Großh. Heſſ. Kirchen⸗ und Schulrat vom 4. Auguſt 1830. ) Auf etwa 270 fl. veranſchlagt.