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Maaßregel dem Stadtvorſtand als Motiv zur Verwilligung der 250 fl., deren Verwilligung ihm durch unſer Reſcript vom 2ten Febr. v. J. angeſonnen worden iſt, zu erläutern, damit mit ſolchem Zuſchuß zu den Erſparniſſen, welche man durch Schmälerung der Dotation der vacanten erſten und zweiten Mädchenſchule beabſichtigte, die neue Mädchenſchule gegründet werden könne, die mittlererweile ſchon dem Candidaten Schuhknecht proviſoriſch übertragen worden iſt. Wir ſind vielmehr beauftragt, dem Stadt⸗ vorſtande den Plan über den Beſtand der Schulen, wie ſolcher von der Staats⸗Regierung im Einver⸗ ſtändniſſe mit Gr. Kirchen- und Schulrath für das Bedürfniß der Stadt für nothwendig erachtet wird, mitzutheilen, und auf den Grund dieſer Mittheilung dem Stadtvorſtand die Verwilligungen anzuſinnen, die zur Ausführung dieſes Planes nöthig erachtet werden.“
In einem Beiblatt zu Nr. 26 des„Allergnädigſt privilegirten Darmſtädter Frag⸗ und Anzeige⸗Blattes“ war Samstag, den 27 ten Juni 1829 folgende vorläufige Verfügung veröffentlicht worden:
Nachricht,
die neue Einrichtung einiger hieſigen Stadtmädchenſchulen betreffend.
Im Auftrage der uns vorgeſetzten hohen Behörde haben wir die dabei intereſſirten Eltern unſerer Stadt hier⸗ durch in Kenntniß zu ſetzen, daß nun auch, in Folge Höchſter Verfügung, unverzüglich die Theilung der im Mayiſchen Schulhauſe befindlichen, ſo ſehr überfüllten, zweiten Stadtmädchenſchule in zwei mittlere Schulen vorgenommen werden ſoll. Beide, die eine unter dem Vicariate des Candidaten der Theol. Lachmann, die andere unter dem Vicariate des Candidaten der Theol. Schuhknecht, ſollen vor der Hand, bis für letztere ein eigenes Lokal ausgemittelt iſt, dasſelbe Lehr⸗ zimmer, aber zu verſchiedenen Tageszeiten, benützen. Dabei iſt noch Nachfolgendes beſchloſſen worden:
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Die erſte zu Anfang dieſes Jahres ſchon getheilte Stadtmädchenſchule, am Beſſunger Thore, an welcher der Candidat der Theol. Ritſert I vicarirt, und die zweite, welcher nach Vollziehung der hier oben be⸗ merkten Theilung der Candidat Lachmann als Vicar vorſtehen wird, ſind in Schulen für ſolche Mädchen umzuwandeln, die eine höhere Bildung ſuchen.
Die Lehrgegenſtände in ihnen bleiben im Allgemeinen zwar dieſelben, wie in den übrigen erſten und zweiten Mädchenſchulen, nehmlich Religions⸗ und Sittenlehre, Schreiben, Rechnen, Deutſche Sprache, Erdbeſchreibung, Geſchichte, Naturkunde und Geſang; aber mit dem Unterſchiede, daß mancher Lehrgegen⸗ ſtand darin umfaſſender behandelt werden ſoll, und daß in jeder derſelben außerdem die Kinder noch Unterricht in der Franzöſiſchen Sprache, welchen die beiden Vicarien ertheilen,— wöchentlich 4 Stunden— im Zeichnen— wöchentlich 2 Stunden— und in Fertigung weiblicher Arbeiten, in wöchentlichen 4 Stunden, erhalten ſollen. Der letztgenannte Unterrichtszweig wird zwei gebildeten Frauenzimmern über⸗ tragen, welche zugleich das Franzöſiſche fertig ſprechen, und haben diejenigen, welche dazu geſchickt ſind, ſich bald bei der ausſchlägigen Behörde zu melden.
Dieſe Schulen ſtehen den Kindern aller Eltern ohne Unterſchied des Standes, jedoch mit der Beſchränkung offen, daß der Ordnung nach in jeder nur 70 Schülerinnen ſeyn dürfen, und zwar werden in die untere die Kinder vom 9 ten— 11 ten oder 12ten Jahre, und in die obere die vom 11 ten oder 12 ten Jahre bis zur Confirmation aufgenommen. Die Verſetzung aus jener in dieſe findet für die dazu fähigen Schülerinnen jährlich nach Pfingſten ſtatt.
4. Während das Lehrgeld in den anderen— 1ten und 2ten— Mädchenſchulen vierteljährlich 1 fl. und in der
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Mädchenſchule am Ballonplatz 30 kr. beträgt, werden in dieſen neu eingerichteten Schulen vierteljährlich 3 fl. und zwar gleichfalls an die Stadtkaſſe entrichtet, wogegen aber alle ſogenannte Geburts⸗, Namens⸗ und Neujahrsgeſchenke weder den Lehrern angeboten, noch von ihnen angenommen werden dürfen und auch das ſogenannte Kehrgeld ꝛc. gänzlich wegfällt. Die Eröffnung dieſer höheren Schulen ſoll ungeſäumt ſtattfinden, ſobald ſich nur eine hinreichende Anzahl von Kindern dafür gemeldet hat.
Indem wir uns des gewordenen Auftrags hierdurch entledigen, erſuchen wir zugleich die Eltern, welche ihre Kinder dieſen neuen Schulen anvertrauen wollen, davon baldmöglichſt dieſem oder jenem von uns


