Aufsatz 
Rede bei der Einweihung des neuen Realschulgebäudes zu Friedberg am 19. August 1869
Entstehung
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Herr Bauacceſſiſt Schnitzel mit dankenswerthem Eifer geführt und mit dieſem Gebäude eine Zierde für die Stadt geſchaffen, der Anſtalt würdige und äußerſt zweckmäßige Räume hergeſtellt. Phyſikaliſches Cabinet und chemiſches Laboratorium, früher kaum ſo zu nennen, vielmehr eine chaotiſche Rumpelkammer, da alles in einem kleinen Zimmerchen übereinander gethürmt war, wurden in zwei paſſenden Räumen geſchieden, für ihre Zwecke entſprechend eingerichtet und mit einem beſonderen, daran ſtoßenden Lehrzimmer zweckmäßig in Verbindung geſetzt. Für Zeichnen und Singen wurde ein eigner Saal hergeſtellt, wie es die Gleichzeitigkeit verſchiedenartiger Unterrichtsfächer und beſonders die Verbindung der Realſchule mit einer gymnaſialen Abtheilung erheiſcht. Ebenſo verlangt die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, die z. Z. nur einen Jahrescurs vom 9. Lebensjahre an umfaßt, mit dem kommenden Schuljahre aber um 1 Jahrescurs erweitert wird, ihre Räume für ſich.

In Folge dieſer erweiterten Einrichtungen wurden mit dem Beginne des Schuljahres durch Großh. Oberſtudiendirection folgende Lehrer beſtellt:

1) Eduard Winter aus Darmſtadt, der bier ſeinen daſelbſt begonnenen Acceß fortſetzte und nach Ablauf des Probejahres durch Allerhöchſtes Decret vom 13. Dezember 1869 zum ordentlichen Lehrer und zweiten Mathematiker an unſrer Anſtalt ernannt und am 20. Januar 1870 definitiv in ſein Amt eingewieſen wurde. Derſelbe gibt folgenden Abriß ſeiner Lebensgeſchichte:

Eduard Winter, geb. in Darmſtadt den 30. Auguſt 1845. Nach Abſolvierung der beiden allgemeinen Lehrcurſe der damaligen Großh. höheren Gewerbſchule in Darmſtadt bezog er im Herbſte 1864 die Landesuniverſität, um ſich dem Studium der Architektur zu widmen. Angeregt von den hierzu erforder⸗ lichen mathematiſchen Studien wendete er ſich der Mathematik ganz zu, beſuchte die Collegien und das mathe⸗ matiſche Seminar der Profeſſoren Clebſch und Gordan, ſowie die Vorleſungen über Phyſik und das phyſikaliſche Seminar von Profeſſor Buff. Nachdem er die Maturitätsprüfung des Gymnaſiums zu Darm⸗ ſtadt in denjenigen Fächern(Latein, Griechiſch und Religion), deren Prüfung bei der Maturitätsprüfung der Großh. Gewerbſchule als unzureichend für das Studium der Mathematik und Phyſik befunden wurde, im Jahr 1866 beſtanden, unterzog er ſich im Herbſte 1868 der Prüfung für das Gymnaſiallehramt vom mathematiſchen Standpunct aus. Von Herbſt 1868 bis Pfingſten 1869 machte er Acceß am Großh. Gymnaſium zu Darmſtadt und wurde dann durch Reſcript Großh. Oberſtudien⸗Direction zum Hilfslehrer an der Großh. Realſchule zu Friedberg ernannt. Der Unterricht der Geometrie und theilweiſe der der Arithmetik und Naturkunde, ſowie der Geographie an dieſer Anſtalt iſt ihm übertragen.

2) Dr. Ferdinand Bender aus Darnſtadt, der in ſeiner Eigenſchaft als Acceſſiſt zugleich zum Hilfslehrer ernannt wurde. Als zweiter Philologe hat derſelbe Latein in 4 Claſſen, Geſchichte und Geo⸗ graphie in 2, resp. 3 Claſſen zu ertheilen.

3) Hermann Lang, der vorher ſchon als außerordentlicher Lehrer an unſerer Anſtalt beſchäftigt war, wurde zum proviſoriſchen Lehrer der Claſſe VIa.(und VIb.= Vorſchulabtheilung) beſtellt.

4) Durch Decret Großh. Oberſtudien⸗Direction vom 12. März wurde zum Lehrer der mit Pfingſten zu erweiternden Vorſchule der Schulamtsaſpirant Karl Ritter aus Hopfmannsfeld ernannt.

Im Laufe des Schuljahres verließ uns Herr College Hanſtein, der durch Allerhöchſtes Decret vom 11. Dezember 1869 als evangeliſcher Pfarrer nach Rumpenheim verſetzt wurde und am 8. Januar d. J. ſein Amt bei uns niederlegte. In ihm verlieren wir einen treuen, gewiſſenhaften Mitarbeiter, der die Liebe und Achtung ſeiner Collegen und Schüler ſich zu erwerben gewuſt hat. Unſere beſten Glück⸗ wünſche begleiten ihn in ſein neues Amt.

An ſeine Stelle trat durch Decret Großh. Oberſtudien⸗Direction vom 31. Dezember v. J. Ph. Wirth, ſeither Pfarrvicar in Babenhauſen, der am 12. Februar d. J. in ſeinen Dienſt ein⸗ gewieſen wurde. 3

Durch Allerhöchſte Decrete vom 8. Januar 1870 wurde der Gehalt der Reallehrer Klein und Dr. Schmid auf 1100 fl. und 1000 fl. normiert.