Aufsatz 
Proces / Franz Kafka ; priredio Zlatko Crnković
Entstehung
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Seestern und Seeanemone, sowie ein Augenpräparat von Bos taurus. Brendels botanische Modelle von Aspidium felis mas, Hordeum, Triticum, Zea mays, Betula alba, Garpinus betulus. Juglans regia, Pinus silvestris, Populus nigra, Euphorbia cyparissias, Humulus lupulus, Juniperus communis, Carex hirta, Orchis, Acorus, Drosera, Parnassia, Typha; Modell einer Stubenfliege. Sechs Tafeln von Niemann-Sternstein zur Pflanzenanatomie. Geschenke: Von dem Schüler der O Ila Halbertsma: Zwei mikroskopische Diatomeenpräparate.

Für den Zeichenapparat(verwaltet vom Zeichenlehrer Gut) wurden angeschafft:

Eine Anzahl verschiedenartiger Gebrauchsgegenstände, Schachteln, Töpfe, Flaschen, Musikinstru- mente, Pflanzenblätter, Schmetterlinge; Zeitschrift für Zeichen- und Kunstunterricht; Thieme-Elßner, Anleitung zu Skizzierübungen III; Lukas-Ullmann, Zeichnen nach modernen Grundsätzen I-III.

VI. Mitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.

1. Beginn des neuen Schuljahres, Aufnahmebedingungen, Schulgeld.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April, morgens 8 für die Vorschule um 10 Uhr mit der Mitteilung des Stundenplans und der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: Geburts- und Impfzeugnis, ferner das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Hand- schrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen. Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu fordern. Von dieser Mindestforderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen der Oberrealschule, des Reform-Realgymnasiums wie der Vorschule 120 Mark, mit Ermäßigung auf zwei Drittel für den zweiten und auf die Hälfte für jeden folgenden Bruder. Für Auswärtige findet eine Erhöhung um 33 6% statt. Für jeden eintretenden Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 Mark zu entrichten.(Die in die Vorschule eintretenden Schüler haben kein Aufnahmegeld zu zahlen).

2. Berechtigungen, welche mit den Zeugnissen der Oberrealschule verbunden sind.

a) Das Reifezeugnis bperechtigt:

1. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst (es bleibt den Abiturienten der Oberrealschulen bei eigener Verantwortung überlassen, sich die für ein gründliches Verständnis der Quellen des römischen Rechts erforderlichen sprachlichen und sachlichen Vorkenntnisse anderweit anzueignen),

2. zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nah rungsmittel- chemiker,

3. zum Studium an den Technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Diplom- prüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den höheren Staats- dienst im Baufach, sowie zu den Prüfungen für die höheren Baubeamten des Schiffs- bau- und Schiffsmaschinenbaufaches der Kaiserl. Marine,