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VI. Stiftungen und Unterstützung von Schülern.
Richard Cowle vermachte dem damals städtischen Gymnasium laut Testament d. d. Elbing den 21. Mai 1819 die Einkünfte eines Capitals von 90,000 Mark mit der Bestimmung, dass die Zinsen von 45,000 Mark den Lehrern als Gehaltszulage, die Zinsen der anderen Hälfte zur Besoldung eines Lehrers der englischen Sprache verwandt werden sollten. Die Zinsen des Capitals sind auf 2475 Mark jährlich gestiegen und werden auch von den Ver- waltern der Pott-Cowle'schen Stiftung an die Gymanasialkasse abgeführt. Da aber bei Ein- führung des Normaletats für die Besoldung der Lehrer des seit 1847 königlichen Gymnasiums diese Beträge in die Gehaltssätze für die einzelnen Lehrer eingerechnet sind, so hat das Vermächtniss längst aufgehört, eine fühlbare Wohlthat für die letzteren zu sein.
Eine Sammlung physikalischer Instrumente nebst einem Capital von 1500 Mark sind dem Gymnasium laut Schenkungsurkunde der Richard Cowle'schen Eheleute am 19. Novbr. 1811 als„Pott'’sche Stiftung“ übergeben. Die Zinsen des genannten Capitals, ursprünglich zu Honorierung des Directors für die Beaufsichtigung dieser Stiftung bestimmt, sind gegen- wärtig ebenfalls in das Normalgehalt des Directors eingerechnet.
Das von dem Professor M. G. Fuchs mittelst Testaments vom 5. Juni 1818 fundierte Legat von 1000 Mark ist zur Unterstützung von Lehrerwittwen bestimmt. Gegenwärtig bezieht den fälligen Betrag die Wittwe des Director Mund.
Der Amtsrath Eggert in Weeskendorf, dessen Sochn Arthur das Gymnasium in Elbing
besuchte und am 27. Juni 1871 am Typhus verstarb, übergab dem Director Benecke aus der Sparkasse seines Sohnes 300 Mark mit der Bitte, von den Zinsen derselben jährlich am Geburtstage seines Sohnes(dem 22. Januar) einem durch Fleiss und Sittsamkeit sich aus- zeichnenden Schüler des Gymnasiums ein angemessenes Buch als Prämie zu überreichen; diese Prämie erhielt am 22. Januar 1885 der Secundaner Bernhard Fuchs. Unterstützung durch Schulgelderlass und Verabreichung von Schulbüchern erhielt eine Anzahl von Schülern den bestehenden Verordnungen gemäss. Auderweitige Fonds zur Unter- stützung von Schülern sind noch nicht vorhanden, da die in einem früheren Programm er- wähnte Beneckestiftung die durch Zinszuschlag erstrebte Höhe noch nicht erreicht, die von den Lehrern des Gymnasiums beabsichtigte Gründung eines stipendienfonds durch Aufführungen, Vorträge: u. dgl. die höhere Genehmigung noch nicht erlangt hat.


