3.*v. Jeß, Hans-Matthias, Ma 20. Müller, Paul. 28. Schleuning, Wilhelm, Lüne. racaibo. 21. Mundinus, Gerhard. 29. Schröder, Konrad.
14. Kausch, Heinrich. 22. Neumann, Günther. 30. Schulz, Wilhelm.
15. Künnecke, Christian. 23. Oehlschläger, Jürgen-Wilhelm 31. Schulze, Georg, Lüne.
16. Kunhardt, Georg. 24. Peters, Walter. 32. Seemann, Erich.
17. v. Lewinski, Roland. 25. Philipp, Erich. 33. Ude, Henry.
18. v. Lewinski, Volker. 26. Rummert, Erich. 34. Wassermann, Wilh., Lüne.
19. Möller, Hans. 27. Scharnbeck, Herbert, Küähmen. 35. Wölber, Hans.
VII. Mitteilungen an die Eltern der Schüler.
Am 1. März wird ein öffentlicher Schulaktus zur Entlassung der Abiturienten in folgender Ordnung stattfinden.
Schulaktus, Montag, den 1. März.
10 ¼ Uhr. Lobe den Herren. St. 1.— Chorgesang.— Reden der Abiturienten Saucke und Baring.— Rede des Unterzeichneten und Entlassung der Abiturienten.— Chorgesang.— Nun danket alle Gott. Str. 1.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 20. April, und zwar für die Vorschule morgens 10 Uhr, für alle übrigen Klassen morgens 9 Uhr. Zur Entgegennahme der Anmeldungen, bezw. zur Prüfung und Aufnahme der für die drei Klassen der Vorschule bestimmten Schüler werden die Lehrer dieser Klassen Fecht, Schaeffer und v. d. Ohe Montag, den 19. April, morgens 9 Uhr in den betreffenden Klassenzimmern bereit sein. Die für die 3. Vorklasse Anzumeldenden müssen zu Ostern das 6. Lebensjahr vollendet haben. Nur bei solchen Kindern,»deren körperliche Kräftigkeit ausdrücklich bezeugt ist«, kann etwas von dieser Forderung nachgelassen werden.
Die Prüfung der übrigen neu aufzunehmenden Schüler wird ebenfalls Montag, den 19. April, morgens 9 Uhr im Johanneum stattfinden. Die Anmeldungen, soweit sie noch nicht erfolgt sind, nimmt in den vorhergehenden Tagen für die Real-, wie für die Gymnasialklassen der Unterzeichnete im Direktorzimmer des Johanneums morgens 11— 12 Uhr entgegen. Alle aufzunehmenden Schüler haben eine von dem Vater oder dessen Stellvertreter unterschriebene, auf Grund des Geburtsscheines auszustellende Bescheinigung über Namen, Geburtstag, Geburtsort und Konfession, ferner über des Vaters Stand und Wohnort zu liefern. Die Formulare für diese Bescheinigung werden bei der Anmeldung mitgeteilt. Außerdem muß der Taufschein, der Impfschein und von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Wiederimpfungsschein vorgelegt werden; diese Scheine sind, wenn irgend möglich, schon vor Ostern zu liefern, sie werden gleich nach der Aufnahme oder sofort zurückgegeben.
Der Direktor ersucht alle, welche ihn in Schulangelegenheiten sprechen wollen, abgesehen von dringenden Fällen, ihn nicht in seiner Wohnung, sondern im Johanneum aufzusuchen, in welchem er während der Unterrichtszeit anwesend zu sein pflegt und besonders von 11 ½— 12 ½ Uhr regel- mäßig zu sprechen ist. Ubrigens wird daran erinnert, daß alle den einzelnen Schüler betreffenden Anfragen und Mitteilungen immer zunächst an den Klassenlehrer und nicht an den Direktor zu richten sind.
Die zu Ostern bevorstehende ELinführung der ungeteilten Unterrichtszeit, die es ermöglichen, wird, fast den gesamten Unterricht in der Zeit von 8 Uhr bis 1,15 oder 1,30 zu erteilen, ver- anlaßt mich zugleich zu der dringenden Bitte an die Eltern und Angehörigen unserer Schüler das Lehrer- kollegium nach Kräften darin zu unterstützen, daß die Jugend zum rechten Gebrauch der freien Nachmittage erzogen werde.
Lüneburg, den 23. Februar 1909.
Dr. Nebe.


