Den 9.
— 14.
Den 7.
— 33—
Weſen hingiebt, von Seiten des Gymnaſiums nachhaltig entgegen gewirkt werden koͤnnte.
October. Die Schuͤler katholiſcher Confeſſion ſollen zum regelmaͤ⸗ ßigen Kirchenbeſuche angehalten werden.
October wurde dem Lehrer⸗Collegium die Bewilligung der freien
Schule uͤberlaſſen.
November wurde uͤber die koͤrperliche Zuͤchtigung der Schuͤler verfuͤgt.
Im Jahre 1837.
Maͤrz. Diejenigen jungen Leute, welche Feldmeſſer werden wollen, ſollen die Kenntniſſe nachweiſen, welche zur Entlaſſung aus der zweiten Claſſe als reif fuͤr die erſte eines Gymnaſiums erfordert werden, Privatbaumeiſter aber in dieſem Falle die Reife der drit⸗ ten Claſſe. In dieſer Anordnung ſoll aber keinesweges die Be⸗ ſtimmung liegen, daß diejenigen Schuͤler der Gymnaſien, welche ſich keinem Fakultaͤts⸗Studium widmen wollen, deshalb von der Theil⸗ nahme an dem Unterrichte im Griechiſchen entbunden werden duͤrfen.
. Maͤrz. Es ſollen kuͤnftig jedesmal nur 2 Lateiniſche und 2
Griechiſche Claſſiker in einer Claſſe geleſen werden.
April. Es ſoll, wenn Schuͤler der oberſten Claſſen des Gymna⸗ ſiums bei dem Director um die Erlaubniß nachſuchen, das freiwil⸗ lige Militair-Dienſtjahr wahrend ihres Beſuchs der Anſtalt ab⸗ halten zu duͤrfen, jedesmal hieruͤber Bericht erſtattet werden.
—
Durch das Wohlwollen des Koͤnigl. vorgeordneten Miniſteriums hat das hieſige Gymnaſium folgende Schriften zum Geſchenk erhalten: 1) 2 E⸗ remplare von Dr. Brillowski's Sammlung altdeutſcher Sprachproben aus dem 4. bis 14. Jahrhundert. 2) Die Sammlung von Beiſpielen zu dem Lehrbuche der Arithmetik fuͤr Schuͤler v. E. G. Fiſcher. 3) Das 2te, 3te


