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durch alle, oder wenigstens durch je 2 Klassen, nämlich I u. II, und III u. IV. Cobl. d. 31. Jan. 1834.
3. Ankündigung des von der Universität Greifswald errichteten Lehrstuhls der Staatswirthschaft und der damit in Verbindung gesetzten landwirthschaftlichen Akademie, für diejenigen, welche sich den Kameralwissenschaften widmen wol- len. Koblenz d. 27. Febr. 1834.
4. Mittheilung der Verordnung des Königl. Ministeri d. d. Berlin den 31. Oktober 1834., dass kein Theologie-Beflissener, welcher bey der Abiturienten- Prüfung Nr. III. erhalten hat, zur Prüfung pro licentia concionandi zugelassen werden soll. Coblenz d. 12. Aug. 1834.
5. Ueber den naturwissenschaftlichen Unterricht auf Gymnasien, und über Anschaffung von nöthigen Hülfsmitteln. Cobl. d. 17. April 1834.
6. Mittheilung der Verordnung des Königl. Ministerii d. d. Berlin den 26. Februar 1834, dass die Aspiranten des katholischen Priesterstandes erst mit Ablauf des 25ten Lebensjahres zur Ableistung ihrer Militairpflicht ver- bunden seyn sollen, wenn sie bis dahin die Subdiakonatsweihe noch nicht erhal-
ten haben. Coblenz, den 22. April 1834.
7. Ueber Zugrundelegung von bestimmten Hlandbüchern bey dem histori- schen Unterricht. Coblenz den 5. Juny 1834.
IIE. ZLur Geschirchte des Gymnagiums.
Zu Ostern d. J. sah das Gymnasium mit Bedauern aus der Mitte seiner Verwaltungsräthc den Dirigenten des CGuratoriums, Herrn Land- und Stadt- erichtsdirektor Lent scheiden, welcher Wesel verliess um einer anderweitigen Painenung im Staatsdienste zu folgen. An dessen Stelle ist Herr Land- und Stadtgerichtsdirektor von Hausen getreten und am 25. März d. J. als Dirigent des Curatoriums vom Herrn Consistorial- und Schulrath Eilers eingeführt worden. Vermöge allerh. Cabinetsordre vom 22. Aug. 1833 hat die Huld Sr. Maj. des Königs die Summe von 200 Thlr. jährlich zu Remunerirung der Religionslehrer zu bewilligen geruhet, wodurch dem Gymnasium Religionslehrer beyder Con- fessionen gesichert sind. Zur Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes ist Herr Kaplan Gelhoet nach einer hlittheilung des Herrn Bischofs zu Mün- ster Hochw. vom 20. Oktober 1833 autorisirt, und die Uebertragung dieses Un terrichtes an demselben durch das K. Prov. Schul Collegium d. 31. Okt. 1833 genehmigt worden.
Herr Conrad Tetsch, welcher seit dem Schuljahre 182 ⁄⁄ an unserer An- stalt die Stelle des sechsten Lehrers verwaltete, ist mit Genehmigung des K. Ministerii vom K. Prov. Schul-Kollegium unter dem 19. Nov. 1833 defnitiv ange- stellt worden.
Am Schlusse des vorigen Schuljahres verliess uns Herr Theodor Fischer um seine wissenschaftliche Ausbildung in Berlin noch zu fördern. Die von ihm,


