Aufsatz 
Fabularum Aeschylearum adhuc superstitum argumenta addito breviter consilio, quo singulae scriptae videantur
Entstehung
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gesehen, Schulsäumige, Spätkommende, Arbeits- oder Schulgeld-Restanten u. s. w. zur Anzeige und eindringlichen Rüge gebracht und dann die Klassen mit einem Gebet oder Liederverse geschlossen werden.

2. Den 19. Aug. ward die von dem Oberlehrer Wimmer herausgegebene Flora von Schle- sien empfohlen. Desgleichen

3. Den 3. Sept. Vornbaums Brandenburgische Geschichte.

4. Den 5. Sept. ward genehmiget, dass Hr. Superintendent Dr. Köhler den Religions- Unterricht der evangelisehen Schüler gegen das verabredete Honorar übernehme, letz- teres von der Verwaltung der Gymnasien-Kasse mit dem Schulgelde eingezogen und am Ende des Schuljahres ausgezahlt werde.

5. Den S. Sept. Anzeige, dass der Lehramts-Candidat Bernhard Miessler zur Abhaltung seines Probejahres in Glogau angewiesen worden.

6. Den 8. Sept. wurde verordnet, bei Annahme der Schüler und ihrer Versetzung vorzüg- lich in höhere Klassen mit aller Strenge zu verfahren, insbesondere eine genaue Kennt- niss der deutschen Sprache und die Fähigkeit, sich in derselben richtig und bestimmt auszudricken, zur Bedingung zu machen.

7. Den 1. Oct. Verfügung, künftig den alljährlich einzureichenden Programmen noch 2 Exem- plare für die Königl. Bibliothek in Berlin beizufügen.

8. Den 2. Nov. wurde auf die von dem Dr. Witting herausgegebene Schriltpopuläre Darstellung der Naturkunde aufmerksam gemacht. Desgleichen

9. den 10. Novb. auf die von Albrecht von Korn entworfenenGrundzüge der Erd-, Völker- und Staaten-Kunde.

10. Den 30. Dec. ward angeordnet, den Rendanten der Gymnasial-Kasse zu vereiden, und davon Anzeige zu erstatten.

11. Den 2. Januar 1833 wurde die Auswahl von Ge Lecerf heerausgegeben, empfohlen.

12. Den 8. April. Buttmanns griechische Schulgrammatik soll in allen Klassen zum Grunde gelegt, und keine andere ohne vorherige Genehmigung der höhern Ministerial-Instanz eingeführt werden.

13. Den 12. April. Zur Vermeidung von Unterschleifen und schon vorgekommener Täu- schungen, sollen bei Aufnahme der Schüler von andern Gymnasien die beigebrachten Zeugnisse derselben mit einem Vermerke über die Zeit der stattgefundenen Aufnahme in die Anstalt versehen werden.

14. Den 24. April. Die Directoren sollen junge ausländische Katholiken, welche sich für die Theologie vorbereiten wollen, sogleich bei ihrem Eintritt auf die Verordnung vom 28. Januar aufmerksam machen, nach welcher Ausländer in der hiesigen Diöces überhaupt nicht Aufnahme finden sollen und sie darüber ordentlich zu Protocoll

bedeuten.

sängen und Gesangübungen, von

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