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Den Geſangunterricht erteilte der Geſanglehrer Organiſt Kuſchel nach der Geſanglehre von B. Kothe und deſſen Liederſtrauß. In der Sexta wöchentlich 2 Stunden: Die Elemente des Geſangunterrichts von dem Tone bis zu den Harmonien des Dreiklangs, nebſt praktiſchen Uebungen im Treffen von der Sekunde bis Oktave, Ton⸗ und Wortverbindung, richtiges Atmen. Einſtimmige und zuletzt auch zweiſtimmige Lieder. In Quinta 1 St.: Wiederholung und Fortſetzung des Theoretiſchen. Kenntnis der verſchiedenen Schlüſſel. Dur⸗ und Molltonarten nebſt den betreffenden Skalen. Zweiſtimmige Geſänge. Aus Schülern der Quarta und Tertia war eine beſondere Geſangsklaſſe gebildet, in welcher wöchentlich in einer Stunde drei⸗ und vier⸗ ſtimmige Lieder und kleine Chöre eingeübt wurden. Theoretiſche Wiederholungen. Die beſſeren Schüler aller Klaſſen, welche den Sängerchor der Anſtalt bilden, wurden in einer fünften Geſangſtunde im vier⸗ ſtimmigen Geſang geübt. Es wurden vierſtimmige Lieder, Motetten und größere Chöre auch aus Oratorien eingeübt.—
Den Turnunterricht erteilte Oberlehrer Blaſel. In den Sommermonaten turnten die Schüler auf dem an der Realſchule gelegenen Turnplatze wöchentlich 5 Stunden, im Winter wöchentlich 4 Stunden in der Turnhalle des Königl. Gymnaſiums.
In den Sommermonaten bot der von der Militärbehörde im Neiſſefluſſe eingerichtete und von einem Pionier⸗Unteroffizier beaufſichtigte Badeplatz eine gute Gelegenheit für die Schüler, die Schwimmkunſt zu erlernen oder ſich darin zu vervollkommnen. Das Schleſiſche Pionierbataillon Nr. 6 bewilligte auch in dem vergangenen Sommer vier Realſchülern unentgeltlichen Schwimmunterricht. Die Anſtalt ſpricht dafür ihren ergebenſten Dank aus.
II. Amtliche Verordnungen und Mlitteilungen von allgemeinerem Antereſſe.
1. Vom 21. April 1881. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium genehmigt den eingereichten
Lehrplan der Realſchule für das Schuljahr 1881/82. ³
2. Vom 9. Mai 1881. Das Königliche Miniſterium der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten verordnet im Einverſtändniſſe mit den Herren Miniſtern des Krieges und des Innern, daß fortan das für das Nachſuchen um die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienſte erforderte Unbeſcholtenheitszeugnis in jedem Falle ſelbſtſtändig und abgeſondert von dem Zeugniſſe der wiſſenſchaftlichen Befähigung ausgeſtellt werde.
3. Vom 14. Juni 1881. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium teilt mit, daß der Herr Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten die Einführung des Handbuches für den katholiſchen Religions⸗ Unterricht in den mittleren Klaſſen der Gymnaſien und Realſchulen von Dr. Arthur König genehmigt hat.
4. Vom 15. Auguſt 1881. Daſſelbe überſendet eine Abſchrift des Gutachtens der Königlichen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Kommiſſion zu Breslau über die Arbeiten der am Oſtertermin an der Realſchule geprüften Abiturienten und remittiert gleichzeitig die eingereichten Arbeiten und Prüfungs⸗Verhandlungen.
5. Vom 9. September 1881. Daſſelbe genehmigt die Umänderung des Lehrplanes für das Winter⸗ Semeſter 1881/82.
6. Vom 5. Oktober 1881. Der Wohllöbliche Magiſtrat teilt abſchriftlich ein Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums vom 29. September mit, wonach der Herr Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten mittels Reſkriptes vom 22. September die Verſetzung des Direktors Dr. Sondhauß in den Ruhe⸗ ſtand vom 1. Oktober ab genehmigt hat.
7. Vom 17. Oktober 1881. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium genehmigt, daß Oberlehrer Dr. Schulte bis zur Einführung des neuen Direktors in ſein Amt die Direktionsgeſchäfte der Real⸗ ſchule führe.
8. Vom 31. Oktober 1881. Daſſelbe genehmigt die Vertretung des erkrankten Zeichenlehrers Vogt durch den Elementarlehrer Joſeph Pliſchke.


