Aufsatz 
Über die Ableitung der Nepper'schen Analogien und der Gauß'schen Gleichungen
Entstehung
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Um die Vertheilung der Lectionen unter die einzelnen Lehrer während des Schuljahrs in genauer Weiſe überſichtlich darzuſtellen, würden wegen der in Folge von Krankheitsfällen nothwendig gewordenen Aenderungen des Lectionsplans mehrere Tabellen erforderlich ſein. Die vorſtehende tabellariſche Zuſammenſtellung über die während des letzten Quartals des Schuljahrs getroffene Einrichtung wird jedoch ausreichen, wenn ich hier die größere Stunden⸗ zahl vermerke, welche einige Lehrer während des übrigens Theils des Schuljahrs gegeben haben. Oberlehrer Weberbauer gab nämlich bis zum Schluß des Sommer⸗Semeſters wöchentlich 21 Stunden und Oberlehrer Theiſſing 21, Oberlehrer Dr. Adam 22, Lehrer Auguſt Pohl 21, Lehrer Dr. Fry 24 und Candidat Roſe 21 Stunden wöchentlich bis Weihnachten v. J.

II. Amtliche Verordnungen und Mittheilungen von allgemeinerem Intereſſe.

Vom 13. März 1869. Der Wohllöbliche Magiſtrat benachrichtigt, daß der Gymnaſiallehrer Nawrath mit Beginn des neuen Schuljahrs den Turnunterricht an der Realſchule ertheilen wird.

Vom 5. April. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium genehmigt den eingerichteten Lectionsplan für das Schuljahr 1869/70 und ſpricht die Erwartung aus, daß die Trennung der überfüllten Klaſſen, wie gegen⸗ wärtig noch Secunda und Quarta möglich gemacht werden wird, wenn das neue Schulgebäude die erforderlichen Räume wird dargeboten haben.

Vom 7. April. Der Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten überſendet ein Exemplar des dritten Bandes derDenkmäler des Mittelalters in den Rheinlanden vom Profeſſor E. aus'm Weerth als Geſchenk für die Schulbibliothek.

Vom 13. Mai. Der Wohllöbliche Magiſtrat theilt mit, daß der jetzt in Breslau lebende, frühere Apotheker Lohmeyer der Stadt Neiſſe und reſp. der hieſigen Realſchule als ein werthvolles Geſchenk ſein vollſtändiges, wohl conſervirtes und mit ſplendider Vorliebe ausgeſtattetes Herbarium überwieſen hat.

Vom 3. Juni. Mittheilung der Königlichen Regierung zu Oppeln, wonach das für den hieſigen Regierungs⸗ bezirk beſtimmte Staats⸗Stipendium von jährlich 200 Thalern bei der Königlichen Gewerbe⸗Akademie zu Berlin wieder zu vergeben iſt. Anmeldungen, denen die in der Amtsblatt⸗Bekanntmachung vom 3. Juni 1855, Amts⸗ blatt pro 1855 Stück 25 S. 197 näher bezeichneten Atteſte beizufügen ſind, müſſen bis ſpäteſtens zum 1. Auguſt a. c. bei der Königlichen Regierung erfolgen. Es können jedoch nur ſolche Abiturienten das Stipendium erhalten, welche vorzügliche Leiſtungen oder hervorragende Fähigkeiten nachzuweiſen vermögen.

Vom 23. Juni. Der Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten überſendet ein Exemplar des XII. und letzten Bandes des Dr. Ernſt Förſter'ſchen Werks:Denkmale deutſcher Baukunſt ꝛc. als Geſchenk für die Bibliothek der Realſchule.

Vom 24. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium remittirt die Abiturienten⸗Arbeiten und die Prüfungs⸗Verhandlungen vom letzten Oſter⸗Termin und theilt eine Abſchrift des Gutachtens der Königlichen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſion mit.

Vom 25. September. Mittheilung des Wohllöblichen Magiſtrats, wonach der Schulamts⸗Candidat Hermann Auſten zur Aushilfe an der Realſchule engagirt worden iſt.

Vom 13. Dezember. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium theilt Abſchrift einer Miniſterial⸗Ver⸗ fügung vom 6. Dezember 1869 mit, durch welche angeordnet wird, daß in den für die Jahre 1867 bis 1869 über die Realſchulen 1. Ordnung zu erſtattenden Verwaltungsbericht eine Zuſammenſtellung aufgenommen werde, aus welcher erſehen werden kann, wie viele von den während dieſer drei Jahre nach Secunda verſetzten Schülern zwei Jahre, und wie viele eine kürzere Zeit in der Tertia zugebracht haben.

Vom 24. Februar 1870. Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium erläßt mit Beziehung auf das im Junihefte des Centralblattes für die geſammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen pro 1869 unter Nr. 126 abgedruckte Gutachten des Profeſſor Dr. Virchow über die die Geſundheit benachtheiligenden Einflüſſe der Schulen eine ausführliche Verfügung, in welcher die für die Erhaltung der Geſundheit der Schüler wichtigen Punkte