Aufsatz 
Einfluß Kleon's auf die Politik Athens
Entstehung
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3) Vom 26. April. Zufertigung des Programms der Realſchule zu Nordhauſen durch die⸗ ſelbe Behörde.

4) Vom 14. Mai. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe überſendet abſchriftlich das hohe Miniſterial⸗Reſcript vom 24. April v. J. und die Verfügung der Königlichen Regierung zu Oppeln vom 1. Mai v. J., wonach der Herr Handelsminiſter in Betreff der zum Eintritt in die Königliche Bauakademie erforderlichen Schulbildung neuerdings die Beſtimmung getroffen hat, daß für die Folge der Eintritt in die Königliche Bau⸗Akademie von der Beibringung eines Zeug⸗ niſſes der Reife für Univerſitäts⸗Studien abhängig ſei. Die mit einem Zeugniß der Reife von einer der bisher berechtigten Realſchulen ausgerüſteten Aſpiranten des Baufachs ſollen noch bis Michaelis 1858 in die Königliche Bauakademie aufgenommen und demnächſt auch zur Baufüh⸗ rer⸗Prüfung zugelaſſen werden.

5) Vom 31. Mai. Der Kommandeur der 6ten Pionir⸗Abtheilung, Hauptmann von Kriegs⸗ heim theilt dem Direktor mit, daß die 6te Pionir⸗Abtheilung geneigt ſei, drei unbemittelten und fleißigen Real⸗Schülern unentgeldliche Schwimmunterricht ertheilen zu laſſen.

6) Vom 2. Juni. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe erkennt die Zweckmäßigkeit des Antrags, die Ferien in die Hundstage zu verlegen und zu Michaeli 8 Tage Herbſtferien abzu⸗ halten, an und benachrichtigt den Director, daß die Genehmigung dieſer Aenderung von der Kö⸗ niglichen Regierung eingeholt werde..

7) Vom 13. Juni. Die Königliche Regierung theilt zur Nachachtung abſchriftlich die hohe Miniſterial⸗Verfügung vom 29. Mai v. J. mit, wonach Schüler oder fremde Maturitäts⸗Aſpi⸗ ranten, welche ſich zum zweiten Male bei Anfertigung der ſchriftlichen Prüfungs⸗Arbeiten oder bei der mündlichen Prüfung der Benutzung unerlaubter Hilfsmittel oder des Betrugs ſchuldig machen, nicht nur abermals von der Prüfung ausgeſchloſſen, ſondern auch zu einer neuen Prü⸗ fung nirgends mehr zugelaſſen werden ſollen.

8) Vom 20. Juni. Der Wohllöbliche Magiſtrat theilt die Verfügung der Königl. Regie⸗ rung vom 13. Juni v. J. mit, wodurch genehmigt wird, daß die Hauptferien an der Realſchule von der Mitte des Monat Juli ab vier Wochen dauern und außerdem acht Tage Herbſt⸗ oder Michaelisferien zwiſchen dem Sommer⸗ und Winterſemeſter ſtattfinden können.

9) Vom 3. Juli. Die Königl. Regierung überſendet mehrere Programmen.

10) Vom 13. Juli. Die Königliche Regierung erklärt die Abhaltung der Conferenzen am Sonntage für unangemeſſen und unverträglich mit der Sonntagsfeier.

11) Vom 18. Auguſt. Die Königliche Regierung empfiehlt auf Veranlaſſung des Herrn Cultus⸗Miniſters die von Dr. Brüllow herausgegebene und im Verlag von Reimer in Berlin er⸗ ſchienene botaniſche Wandkarte als ein brauchbares Hilfsmittel der Veranſchaulichung beim Un⸗ terricht in der Pflanzenkunde.

12) Vom 4. September. Der Wohllöbliche Magiſtrat theilt unter Rückſendung der ſchrift⸗ lichen Arbeiten von der letzten Abiturienten⸗Prüfung das Gutachten der Königlichen wiſſenſchaft⸗ lichen Prüfungs⸗Commiſſion vom 11. Auguſt v. J. abſchriftlich mit.

13) Vom 17. September. Derſelbe theilt die Verfügung der Königlichen Regierung vom