16 §. 2.
Ueberſicht der eingegangenen Verordnungen u. Reſcripte der Königl. Behörden und der ſtädt. Patronats⸗ und Schulbehörde.
1.) Die Königl. Regierung von Oppeln genehmigt den 14. September(eingeg. den 26. September) den Lehrplan der Realſchule für das Schuljahr 1850/51 mit der Bemerkung, daß ſtatt Morgenbeſſers bibl. Geſchichte für die evangeliſchen Schüler, das kleinere Werk v. Zahn oder von Otto Schulz zu wählen ſei. Es iſt das letztere gewählt worden.
2.) Den 27. September zeigt die Patronatsbehörde der Realſchule dem Unterzeichneten an, daß für die Ertheilung des engliſchen Unterrichts in Prima ein jährliches Honorar von 24 Rthlrn. ausgeſetzt worden ſei.
3.) Den 30. September zeigt die Patronatsbehörde an, daß die Summe von 20 Rthlrn. alljährlich zum Ankauf von Büchern bewilligt worden, welche an diejenigen Schüler der Real⸗ ſchule als Prämien vertheilt werden ſollen, welche durch Fleiß und gute moraliſche Führung. während des Schuljahres ſich ganz beſonders ausgezeichnet haben.
4.) Den 8. November 1850 u. 14. Februar und 3. Juli a. c. überſendet das Königl. Prov.⸗Schul⸗Collegium 74 Stück Programme von Gymnaſien und Realſchulen.
5.) Im Januar und Juni a. c. überſendet die Königl. Regierung von Oppeln 8 Stück Programme.
6.) Den 15. Novb. 1850 überſendet d. Königl. Regierung v. Oppeln ein Heft Beiträge zum Zeichnen⸗Unterrichte nebſt Erläuterung von Bräuer.
7.) Das Königl. Prov.⸗Schul⸗Collegium überſendet den 4. März eine Abhandlung zur Theorie der Perſpektive für krumme Bildfläaͤchen. beſt 8.) Daſſelbe empfiehlt am 16. März den 2ten Theil von Muncks griech. Proſa, und
eſtimmt
9.) den 8. April, daß in Zukunft 160 Exemplare Programme zum Austauſch eingeſandt werden ſollen.
10.) Den 7. März überſendet die Königl. Regierung von Oppeln das Gutachten der Königl. Wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Kommiſſion über die ſchriftlichen Arbeiten der Abiturien⸗ ten im Auguſt⸗Termin 1850 und die Arbeiten ſelbſt zum Aufbewahren im Archive.
11.) Den 1. März beſtimmt die K. Regierung zu Oppeln den K. Regierungs⸗ u. Schul⸗ rath Hrn. Bogedein zum Königl. Kommiſſarius für die Abhaltung der mündlichen Abiturienten⸗ Prüfung für den Oſter⸗Termin, und den Hrn. Erzprieſter Neumann zum Lokal⸗Kommiſſarius.
12.) Den 3. März überſendet der Königl. Kommiſſarius Hr. Regierungsrath Bogedein die Themata zu den ſchriftlichen Arbeiten der Abiturienten und beſtimmt den 8. u. 9. April zur Abhaltung der mündlichen Prüfung.
13.) Den 7. Juli c. zeigt die Königl. Regierung zu Oppeln an, daß Hr. Conſiſt.⸗Rath Schultz zum Königl. Kommiſſarius, und Hr. Superintendent Mehwald zum Lokal⸗Kommiſſarius für Abhaltung der muͤndlichen Abiturienten⸗Prüfung im Auguſt⸗Termine ernannt worden ſeien.
14.) Den 8. Juli überſendet der Königl. Kommiſſarius Hr. Conſiſt.⸗Rath Schultz die ausgewählten Themata zur ſchriftlichen Bearbeitung und beſtimmt den 25. und 26. Auguſt zur Abhaltung der mündlichen Prüfung. 1
15.) Den 18. Juli ladet der hieſige Magiſtrat das ganze Lehrer⸗Collegium der Real⸗ ſchule zur Theilnahme an dem auf den 4. Auguſt c. ſtattfindenden Schülerfeſte ein.


