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wären. Für diejenigen Zöglinge, welche ſich der Handlung widmen wollen, dürfte dieſe Bedingung vorzüglich zu ſtellen ſein.

Auch ſollten die Eltern die Abgehenden nicht zu allen Zeiten im Jahre von der Schule nehmen, ſondern nur am Schluſſe des Winterſemeſters, zu Oſtern, und am Schluſſe des Sommerſemeſters zu Ende Auguſt.. 4

Habe ich nachträglich in Erfahrung gebracht, daß die von mir oben§. 2. Nr. 11. ange⸗ führte Verfuͤgung der hohen Miniſterien für Unterricht und für das Gewerbe und Bau⸗ weſen, welche auch durch die Zeitungen und das Amtsblatt, Stück 31. Nr. 188., bekannt geworden iſt, bei Vielen den Glauben erregt hat, als wenn von jetzt an die Zeugniſſe der Reife von der hieſigen Realſchule die Beſitzer derſelben nicht mehr befähig⸗ ten, in die verſchiedenen Fächer des Staatsdienſtes zu treten. Dem iſt aber nicht ſo Die Zeugniſſe der Reife behalten nach wie vor dieſelben Rechte zum Eintritt in das Poſt⸗, Forſt⸗, Berg⸗, Hütten⸗, Steuer⸗, Proviant⸗ und Büreau⸗Fach und in viele andere Fächer; nur in Beziehung auf die Ausbildung der höhern und höch⸗ ſten Baubeamten(wie Bauinſpektoren und Bauräthe) auf der Königl. Bauakademie in Berlin ſoll ſo lange eine Beſchränkung ſtatt finden, bis die vierklaſſigen Realſchulen ſo vervollſtändigt ſein werden, daß dem Unterrichte mehr Zeit gewidmet werden kann. Ich habe das Vertrauen und die gegründetſte Hoffnung, daß das Wohllöbl. Patronat der Realſchule recht bald die Zahl der Klaſſen in der Art vermehren wird, damit dieſelbe nicht andern Realſchulen nachgeſetzt werden darf. Denn ſchon mehrfach iſt die Erweiterung der hieſigen Realſchule durch die Königl. Regierung und durch das hobe Königl. Unter⸗

richts⸗Miniſterium in Anregung gebracht worden.

Neiſſe, im Auguſt 1850.

Petzeld, Direktor der Realſchule.

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