Aufsatz 
Über die Gedichte Theodor Storms
Entstehung
Einzelbild herunterladen

64

S8. Kundmachung für das nächste Schuljahr.

Die Einschreibungen der für den Eintritt in die erste Klasse der Staats- realschule für das Schuljahr 1902/1903 sich meldenden Schüler finden am 16. Juli und 16. September d. J. von ½ 8 bis 9 Uhr vormittags in der Direktions-Kanzlei statt. Jeder neu eintretende Schüler hat sich in Be- gleitung des Vaters oder dessen Stellvertreters(Vormund oder Mutter) persönlich zu melden und den Tauf- oder Geburtsschein, sowie die Schul- nachrichten der von ihm zuletzt besuchten Volksschule mitzubringen. Der Aufzunehmende muß das zehnte Lebensjahr vor Beginn des Schuljahres vollendet haben oder noch in dem Kalenderjahre, in welches der Beginn des Schuljahres fällt, vollenden. Von 9 Uhr ab finden an den genannten Tagen die schriftlichen und nachmittags von 2 Uhr an die mündlichen Aufnahmsprüfungen statt. Bei dieser Aufnahmsprüfung wird gefordert: Jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in den ersten vier Jahr- gängen der Volksschule erworben werden kann. Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache und der lateinischen Schrift. Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der deutschen Sprache, Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie, UÜbung in den vier Rechnungsarten in ganzen Zahlen.

Eine Wiederholung der Aufnahmsprüfung in demselben Schuljahre ist weder an derselben, noch an einer anderen Anstalt zulässig.

Die Aufnahmen in die höheren Klassen werden am 16. September von 9 Uhr an vorgenommen. Jeder neu eintretende Schüler hat eine Aufnahmsgebühr von 4 K 20 h, einen Lehrmittelbeitrag von 2 K 10 h und einen Beitrag von 70 h zur Bestreitung der Kosten der Jugendspiele zu leisten; die letzteren Beiträge zahlen auch jene Schüler, welche bereits an der Anstalt waren. Für die eventuell als notwendig sich erweisende Auf- nahmsprüfung in eine höhere Klasse ist außerdem eine Taxe von 24 K zu entrichten.

Die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen finden am 17. und 18. September von 8 Uhr vormittags an statt. Gesuche solcher Schüler, welche ein Zeugnis der zweiten Fortgangsklasse erhielten und welche um die Be- willigung einer Wiederholungsprüfung aus einem Gegenstande nach den

Ferien bei dem k. k. schles. Landesschulrate einschreiten wollen, werden von der Direktion nur bis zum 1. August entgegengenommen.

Personen, welche Studierende gegen Entgelt in Wohnung und Verpflegung übernehmen wollen, haben sich bei der Direktion zu melden und sich mit dem ärztlichen Zeugnis des Gemeindeaurztes über die hugienische Lignung der Wohnung nebst der Angabe der sanitär zulãssigen Zahl der Kostgänger auszuweisen.

Direktion der Staatsrealschule- Jägerndorf, im Juli 1902.

Friedrich Barger, k. k. Direktor.

Druck v. J. Hofmann, Jugerndorf.