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24) Dr. Johann Ludwig Wilhelm Schmidt, geboren den 20. Januar 1833 zu Darmſtadt, Sohn des daſigen Kalkulators Heinrich Schmidt, frequentirte von Oſtern 1845 bis dahin 1851 das Gymnaſium ſeiner Vater⸗ ſtadt, widmete ſich dann auf der Landesuniverſität drei Jahre lang dem Studium der Philologie und beſtand am 1. Juli 1854 die für die Kandidaten des Gymnaſiallehramts vorgeſchriebene Prüfung. Darauf machte er ſeinen Acceß an dem Gymnaſium zu Darmſtadt und ertheilte Unterricht an verſchiedenen Privatanſtalten daſelbſt, bis er durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direktion vom 19. April 1858 zum Vikar an dem Gymnaſium zu Büdingen ernannt wurde. Nachdem er vom 1. Mai bis tl. Oktober desſelben Jahres die ihm übertragene Stelle ver⸗ waltet hatte, privatiſirte er längere Zeit zu Darmſtadt und bekleidete dann eine Hauslehrerſtelle in Holland. Unterm 30. November 1861 wurde er durch Allerhöchſtes Dekret als ordentlicher Lehrer an der Realſchule zu Alzey angeſtellt und war an derſelben thätig bis zum Frühling 1864, wo ihm auf erfolgte Präſentation Seitens Seiner Durchlaucht des Fürſten zu Yſenburg und Büdingen eine ordentliche Lehrſtelle an dem hieſigen Gymnaſium durch Allerhöchſtes Dekret vom 11. März 1864 verliehen wurde. Oſtern 1869 ſchied er von der hieſigen Anſtalt, um eine ihm durch Allerhöchſtes Dekret vom 10. März 1869 über⸗ tragene Lehrſtelle am Gymnaſium zu Gießen anzutreten.
25) Dr. Ferdinand Lotheißen, geboren den 20. Mai 1833 zu Darmſtadt, Sohn des daſigen Großherzog⸗ lichen Hofgerichts⸗Präſidenten Lotheißen, erhielt ſeine Vorbildung in dem Schmitz'ſchen Inſtitut und dann von 1846 bis 1851 auf dem Gymnaſium ſeiner Vaterſtadt. Vom Jahre 1851 an betrieb er auf verſchiedenen Hochſchulen das Studium der Philologie, nämlich zu Göttingen(1851 bis 1853), zu Berlin(1853 bis 1854) und nach einer durch Krankheit ver⸗ anlaßten einjährigen Unterbrechung zu Gießen. 1856 legte er das für die Kandidaten des Gymnaſiallehramts vorgeſchrie⸗ bene Examen ab, beſtand dann von Oſtern 1856 bis dahin 1857 am Gymnaſium zu Darmſtadt ſein Probejahr, bekleidete hierauf eine Hauslehrerſtelle zu Frankfurt a. M., bis er auf Präſentation Seiner Durchlaucht des Fürſten zu Yſenburg und Büdingen mittels Allerhöchſten Dekrets vom 3. September 1858 zum ordentlichen Lehrer an dem hieſigen Gymnaſium ernannt wurde. Am 8. Oktober 1863 legte er ſeine Stelle an dem Gymnaſium nieder und erhielt unterm 23. Oktober dieſes Jahres die von ihm nachgeſuchte Entlaſſung. Er ſiedelte nach la Chätelaine bei Genf über, um dort die Leitung einer Erziehungsanſtalt zu übernehmen. Gegenwärtig wirkt er als Profeſſor in Wien.
2) Dr. Rudolf Marx, geboren den 22. April 1835 zu Laubach, wo ſein Bater damals als Hofprediger ſtand, bezog Oſtern 1851 die höhere Gewerbſchule zu Darmſtadt, Herbſt 1854 die polytechniſche Schule zu Karlsruhe, Oſtern 1856 die Landesuniverſität und beſtand im Herbſt 1858 die für die Kandidaten des Gymnaſiallehramts vorgeſchriebene Prüfung vom mathematiſchen Standpunkte aus. Darauf machte er an dem hieſigen Gymnaſium ſeinen Acceß und ging am 7. Oktober 1859 von der Anſtalt ab. Vom 14. März bis zum 7. Oktober verſah er auch die Zeichenlehrerſtelle. Dermalen fungirt er als Lehrer an dem Gymnaſium zu Worms.
27) Dr. Ludwig Textor, geboren den 22. Juni zu Steinfurth in der Wetterau, Sohn des daſigen Pfarrers Textor, trat Herbſt 1851 in das Gymnaſium zu Darmſtadt ein, beſtand Oſtern 1855 die Maturitätsprüfung und ging dann auf die Landesuniverſität über, um das Studium der Philologie zu betreiben. Wegen Kränklichkeit ſeines Vaters übernahm er im Herbſt 1858 ein Privatinſtitut in Steinfurth. Im Winter 1861 unterzog er ſich der Prüfung für das Gymnaſiallehr⸗ amt und trat hierauf mit dem 3. Februar 1862 am hieſigen Gymnaſium ſeinen Acceß an. Nach Beendigung desſelben blieb er an der Anſtalt als Hilfslehrer beſchäftigt bis zum 14. November 1867, wo er Büdingen verließ, um eine Stelle an der Unter⸗Realſchule der vereinigten evangeliſchen Schulen zu Wien zu übernehmen. Jetzt bekleidet er eine Lehrſtelle am Gym⸗ naſium zu Darmſtadt.
28) Eduard Bechtold, geboren den 9. December 1830 zu Darmſtadt, Sohn des ehemaligen Diſtriktseinneh⸗ mers Bechtold, beſuchte von Oſtern 1847 zwei Jahre lang das Gymnaſium zu Darmſtadt, ſtudirte dann von Oſtern 1849 bis Oſtern 1853 Philologie auf der Landesuniverſität und machte, nachdem er die Prüfung für das Gymnaſiallehramt beſtan⸗ den, von Herbſt 1852 bis dahin 1853 ſeinen Acceß an dem Gymnaſium zu Darmſtadt. Darauf war er an verſchiedenen Orten und in verſchiedenen Stellungen thätig als Privatlehree, Inſtitutslehrer, Hauslehrer und ſeit 1857 als Lehrer an der Knabenlehranſtalt des Dr. Schmitz in Darmſtadt, bis er durch Reſkript Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direktion vom 4. December 1862 zum Vikar an dem hieſigen Gymnaſium ernannt wurde. Er wirkte an der Anſtalt vom 10. December 1862 bis zum 17. Septem⸗ ber 1863. Später war er als Korrektor in Leipzig beſchäftigt und iſt daſelbſt geſtorben.
29) Dr. Adalbert Becker, geboren den 3. Mai 1836 zu Schotten, wo ſein Vater zu ſelbiger Zeit als Rektor einer Stadtſchule ſtand, beſuchte von Herbſt 1850 bis Oſtern 1853 das Gymnaſium zu Kreuznach, darauf das Gymnaſium zu Darmſtadt und bezog nach Ableguug der Maturitätsprüfung im Herbſt 1854 die Landesuniverſität. Nachdem er mehrere Jahre lang auf der Hochſchule das Studium der Theologie und Philologie betrieben hatte, beſtand er im Winterſemeſter 1858/59 die für die Kandidaten des Gymnaſiallehramts vorgeſchriebene Prüfung vom philologiſchen Standpunkt aus und machte dann ſeinen Acceß an dem Gymnaſium zu Darmſtadt. Oſtern 1860 eröffnete ſich ſeiner Thätigkeit ein weiteres Feld, indem er mit der kommiſſariſchen Verwaltung einer ordentlichen Lehrſtelle an dem Gym⸗ naſium zu Saarbrücken betraut wurde. Ein Jahr darnach ſah er ſich zum vierten ordentlichen Lehrer an dieſer Anſtalt er⸗ nannt. Im Spätſommer 1863 ſiedelte er von Saarbrücken nach Büdingen über, da ihm auf erfolgte Präſentation Seitens Seiner Durchlaucht des Fürſten zu Yſenburg und Büdingen durch Allerhöchſtes Dekret vom 3. Juli 1863 eine Lehrſtelle am hieſigen Gymnaſium übertragen worden war. Unterm 25. Mai 1866 wurde er durch Allerhöchſtes Dekret zum
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