34 5) von dem Staate: der Gymnaſiallehrer Dr. Blümmer 1856; 6) durch Präſentation: der Gymnaſiallehrer Dr. Lotheißen 1858; 7) von dem Staate: der Direktor Dr. Geoorg Haupt 1863; 8) durch Präſentation: der Gymnaſiallehrer Dr. Becker 1863, „ Dr. Schmidt 1864; 9) von dem Staate. der Direktor Dr. Krämer 1865, der Gymnaſiallehrer Dr. Oßwald 1867; 10) durch Präſentation: der Gymnaſiallehrer Dr. Frommann 1870, „ Dr. Richard Haupt 1870, „ Dr. Bender 1871.
Rurzer Lebensabriß ſämmtlicher Lehrer, welche an dem Großherzoglichen Gymnaſium zu Büdingen während der 50 Jahre ſeines Beſtandes gewirkt haben.
Vorbemerkung.
Auf die Anführung der literatura gymnasii, d. h. der von den Lehrern der Anſtalt heraus⸗ gegebenen Schriften, iſt in dem Nachſtehenden Verzicht geleiſtet, ebenſo ſpäter auf die Anführung der lite⸗- ratura discipulorum gymnasii, d. h. der von ehemaligen Schülern der Anſtalt herausgegebenen Schriften.
A. Direktoren.
1) Kirchenrath Johann Martin Keller, geboren den 2. Auguſt 1766 zu Oberneiſen im ehemaligen Her⸗ zogthum Naſſau, Sohn des daſigen Pfarrers Johannes Keller, ſtudirte in Herborn und übernahm 1786 die Erziehung des Erbgrafen, ſpäteren Fürſten Ernſt Caſimir I. zu Yſenburg und Büdingen. 1796 ſah er ſich zum Pfarrer in Düdels⸗ heim, drei Jahre ſpäter(1799) zum Konſiſtorialrath, Oberpfarrer und Hofprediger in Büdingen ernannt. Eine Vermehrung ſeiner Berufsgeſchäfte trat ein im Jahr 1806, in welchem ihm noch die Pfarrei Rinderbügen übertragen wurde. Auf dem Gebiete des Büdinger Kirchen⸗ und Schulweſens führte er wichtige Umgeſtaltungen herbei. Bei Anlaß des Reformationsfeſtes im Jahre 1817 brachte er die Union der beiden Konfeſſionen in Büdingen zu Stande, 181s bewirkte er eine Reform der Provinzialſchule. Im Jahre 1819 wurde ihm der Charakter eines Großherzoglich Heſſiſchen Kirchenrathsertheilt. 1820 zum Landtagsabgeordneten für den Bezirk Büdingen gewählt, wirkte er angelegentlich für die Erhebung der Provinzialſchule zu einem Großherzoglich Heſſiſchen Landesgymnaſium. Im folgenden Jahre legte er Großherzoglichem Miniſterium ſeinen Plan über die Reorganiſation der Provinzialſchule zu Büdingen vor und wurde unterm 16. Februar 1822 durch Allerhöchſtes Dekret, mit der Direktion und oberſten Leitung des neubegründeten Landesgymnaſiums zu Büdingen betraut jedoch ohne die Verpflichtung, Unterricht zu ertheilen Bei Einſetzung der Pädagogkommiſſionen im Jahre 1824 wurde er zum korreſpondirenden und im Falle der Anweſenheit am Sitze der Kommiſſion zum wirklichen Mitgliede der für die Pro⸗ vinz Oberheſſen zu Gießen errichteten Pädagogkommiſſion ernannt. Vom Jahre 1825 an ertheilte er in Folge eingetretenen Lehrer⸗ mangels auch Unterricht am Gymnaſium. Er ſtarb am 24. Februar 1829.
2) Profeſſor Joſias Marius Hadermann, geboren den 24. December 1753, Sohn des Rektors Hadermann zu Schlüchtern, empfing ſeine Bildung auf der Schule zu Schlüchtern und ſpäter auf der Akademie zu Hanau. 1776 wurde er als vierter Pfarrer in Hanau angeſtellt, aber ſchon im folgenden Jahre 1777 ſiedelte er nach Büdingen über, um das Rektorat der Provinzialſchule zu übernehmen. Dieß Amt bekleidete er bis zum Jahre 1822. 1805 wurde ihm der Titel Pro⸗ feſſor verliehen. 1822 bei Erhebung der Provinzialſchule zu einem Landesgymnaſium trat er in die Stelle eines unmittelbaren


