Aufsatz 
Rückblick auf die Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Büdingen während seines 50jährigen Bestandes
Entstehung
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Was im Beſonderen die Quinta betrifft, welche von Oſtern 1843 bis Herbſt 1848 beſtand und Oſtern 1863 wieder eingerichtet wurde, ſo iſt noch zu bemerken, daß ſie in den Unterrichtsfächern faſt immer mit der Quarta kombinirt war. Nur vorübergehend konnte dieſer Klaſſe namentlich im Lateiniſchen ein beſonderer Unterricht zugewieſen werden, ſo im Jahre 1863/64 und 1864/65, wo Philologen zur Erſtehung ihres Probejahres an der Anſtalt beſchäftigt waren. Wenn auch ſeit Oſtern 1863 an der Anſtalt ein wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer fungirte, ſo konnte doch wegen des geringen Honorars ſeine Verwendung nur auf eine geringe Stundenzahl ſich erſtrecken. Die ſo gewonnene Vermehrung der Lehrkräfte kam beſonders der Secunda zu Gute, in welcher eine Trennung im Lateiniſchen und Griechiſchen vorgenommen wurde. Doch wollen wir die Veränderungen im Einzelnen nicht verfolgen. Es genüge die Andeutung, daß die Kombinationen, zu welchen ſich in Folge der beſchränkten Mittel die Anſtalt von jeher genöthigt ſah, auch in letzter Zeit nicht ganz beſeitigt werden konnten.

Nachdem wir in Vorſtehendem ein Bild von der Lage der Anſtalt während des genannten Zeit⸗ raums zu zeichnen verſucht haben, erübrigt uns noch, die bemerkenswerthen Erlebniſſe der Schule während der letzten Jahre vorzuführen.

III. Die einheitliche Organiſation des höheren Schulweſens in Heſſen im Jahr 1868.

Die im Jahre 1866 eingetretenen ſtaatlichen Umgeſtaltungen, welche in der Gründung des Nord⸗ deutſchen Bundes einen vorläufigen Abſchluß fanden, blieben auch für das höhere Schulweſen des Groß⸗ herzogthums nicht ohne wichtige Folgen. Von weſentlicher Bedeutung war in dieſem Betracht die Ein⸗ führung des einjährigen freiwilligen Militärdienſtes. Die neue Einrichtung nämlich machte die gleichmäßige Benennung der Gymnaſialklaſſen im Großherzogthum nothwendig,um die namentlich bei Zeugniſſen und beim Uebertritt in andre Lehranſtalten zu mancherlei Irrungen führende Ungleichheit in der Bezeichnung unſerer Gymnaſialklaſſen zu beſeitigen. Demzufolge trat die einheitliche Organiſation der heſſiſchen Gymnaſien ins Leben. Eine darauf bezüg⸗ liche hohe Verfügung vom 9. März 1868 ordnete an,daß von Beginn des neuen Semeſters an die ein⸗ zelnen Klaſſen die Namen Sexta, Quinta u. ſ. f. aufſteigend bis Prima führen ſollten, wie ſolche Be⸗ nennungen bereits am Gymnaſium zu Gießen und in ganz Norddeutſchland ſich feſtgeſtellt und Geltung gewonnen hätten. Es ſollten hiernach für einen mindeſtens achtjährigen Gymnaſialkurſus die vier unteren Klaſſen in der Regel einjährig, die beiden oberen Klaſſen zweijährig ſein, wobei die auch räumliche Trennung der Klaſſen bei größerer Frequenz, namentlich in eine Unter⸗ und Ober⸗Secunda, Unter⸗ und Ober⸗Prima wünſchenswerth und anzuſtreben bleibe. Die acht Kurſe ſollten ſich hiernach alſo abſtufen und geſtalten: für das Normalalter vom 10. bis 11. Lebensjahr Sexta, vom 11. bis 12. Quinta, vom 12. bis 13. Quarta, vom 13. bis 14. Tertia, vom 14. bis 16. Unter⸗ und Ober⸗Secunda, vom 16. bis 18. Unter⸗ und Ober⸗Prima.

Nach dieſer eine einheitliche Organiſation bezweckenden Verfügung erfuhr das heſſiſche Gymnaſial⸗ weſen ein Jahr ſpäter noch eine andere belangreiche Verbeſſerung durch die Allerhöchſte Verord⸗ nung vom 17. März 1869, die Maturitätsprüfung an den Gymnaſien betref⸗ fend(Wgl. Reg.⸗Blatt Nr. 10 vom 31. März 1869.) Zufolge derſelben nämlich wurden die Anforde⸗ rungen bei der Maturitätsprüfung geſteigert und zwar namentlich dadurch, daß das Griechiſche und die Mathematit unter den Gegenſtänden der ſch riftlichen Prüfung Aufnahme fanden.

Die beiden Anordnungen führten bemerkenswerthe Umgeſtaltungen an unſerer Anſtalt herbei. Die erſtgenannte Verfügung machte die Errichtung einer Sexta nothwendig, die letztgenannte Aller⸗ höchſte Verordnung in Betreff der Maturitätsprüfung eine S teigerung der Klaſſenzielle, ver⸗