Aufsatz 
Rückblick auf die Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Büdingen während seines 50jährigen Bestandes
Entstehung
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Zuſchuß von je 400 fl. zur Gymnaſialkaſſe bewilligten. Dazu kam noch, daß in Gemäßheit der Ver⸗ fügung vom 6. Oktober 1838 das Schulgeld von 18 auf 20 fl. erhöht und gemäß einer ſolchen vom 15. Januar 1840 den Söhnen der Lehrer Befreiung vom Schulgelde zu Theil wurde.*)

Die jetzt folgenden Jahre waren für die Anſtalt eine glückliche Zeit; die Frequenz ſtieg plötzlich im Schuljahr 1841/42 zu der Höhe von 104 Schülern gegenüber der Zahl von 68 im Schuljahr 1840/41, und ſie wuchs noch in den nächſten Jahren, bis wieder im Schuljahr 1849/50 ein ſchnelles Fallen eintrat. (Sieh die Frequenztabelle.)

Die günſtige finanzielle Lage der Anſtalt machte die Errichtung einer Elementarklaſſemsglich, deren Bedürfnißfühlbar hervorgetreten war. Der Unterricht derſelben wurde mit dem der Quarta in Verbindung geſetzt und durch ihn vervollſtändigt; ertheilt wurde er von den Lehrern der Anſtalt, welche dafür eine Vergütung aus der Gymnaſialkaſſe erhielten. Die Elementarklaſſe wurde Oſtern 1843 eröffnet, ging aber im Herbſt 1848 wieder ein zu einer Zeit, wo ſich die politiſchen Verhältniſſe den Studien nicht günſtig erwieſen.

Die Verminderung des Zudranges zu den Studien machte ſich in den fünfziger Jahren für unſere Anſtalt auf eine ſehr fühlbare Weiſe bemerklich, indem wieder die Frequenz ſank zu dem niedrigſten Stand im Schuljahr 1838/39, in welchem die Geſammtzahl der Schüler während eines Semeſters die Zahl 50 nicht überſtieg. Wenn ſich auch die Frequenz in den fünfziger Jahren nicht weſentlich ſteigerte, ſo mag doch er⸗ wähnt ſein, daß die Schuljahre von 1849/50 bis 1860/61 im Durchſchnitt eine jährliche Geſammtfrequenz von 70 Schülern aufweiſen. Eine empfindliche Rückwirkung aber äußerte wieder die Frequenz auf den Stand der Gymnaſialkaſſe und die Einnahme der kärglich beſoldeten Lehrer. Die Ueberſchüſſe des Gymnaſiums, die lediglich von einem Mehrbetrag des Schulgeldes durch die Steigerung der Schülerzahl herrührten, die alſo durch die Arbeit der Lehrer gewonnen wurden, waren in der Regel der Anſtalt ſelbſt zu Gute gekommen; es hatte ſeiner Zeit das Großherzogliche Miniſterium ausdrücklich verfügt, daß der Ueberſchuß beim Schluß der Rechnung zu Remunationen verwendet werden ſollte. Nun aber ergaben ſich bei der Verminderung der Frequenz keine Ueberſchüſſe mehr, und die Lehrer waren einzig angewieſen auf die knappe Beſoldung.

Es wird die Anſtalt nie vergeſſen, daß es dießmal ihrem Direktor Dr. Thudichn m gelang, ihrer bedrängten Lage Abhilfe zu ſchaffen. 1849 als Abgeordneter zur erſten Kammer der Stände für den 12. Land⸗ tag gewählt, verwandte er ſich mit Erfolg zu Gunſten der Schule. Gegen Ende des Jahres 1852 ge⸗ langten die Anträge des Abgeordneten Thudichum in der erſten und des Abgeordneten Kempff in der zweiten Kammer der Landſtände betreffs einer weiteren Unterſtützung des Gymnaſiums aus Staatsmitteln zur Annahme, und bereits unterm 2. Februar 1853 brachte ein Reſtipt Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direktion die Mit⸗ theilung, daßSeine Königliche Hoheit der Großherzog den Antrag der Stände auf Bewil⸗ ligungeinesweiteren Zuſchuſſes aus Staatsmittelnvon 150 0 flo für das Gymnaſium zu Büdingen, namentlich zur Aufbeſſerung der Gehalte der Lehrer, zu genehmigen ge⸗ ruht hätten. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 25. Juni 1853 erhielten hierauf die drei erſten Lehrer Zulagen von je 250 fl., ſo daß ihr Gehalt jährlich 1100 fl.(bei zweien) und 1000 fl. betrug, für die erledigte vierte Stelle wurden 200 fl. reſervirt, ſo daß das mit derſelben verbundene Einkommen künftig 800 fl. betragen ſollte. Auch die außerordentlichen Lehrer und der Pedell wurden mit angemeſſenen Zu⸗ lagen bedacht. Die Beſoldung des Direktors, der damals ein jährliches Dienſteinkommen von 1200 fl. be⸗ zog, erfuhr ſpäter durch Allerhöchſtes Dekret vom 4. Juli 1855 eine Erhöhung um 252 fl.

Noch einmal trat Dr. Thudichum, als Abgeordneter der zweiten Kammer, zu Gunſten der Anſtalt auf, nämlich im Jahre 1857, als nach der Propoſition der Großherzoglichen Staatsregierung vom 22. De⸗ cember 1856 für die Großherzoglichen Civildiener Theuerungszulagen bewilligt werden ſollten, wobei aber unter anderen die Lehrer am Gymnaſium zu Büdingen ausgeſchloſſen waren, weil die Aufbringung der erforderlichen Mittel f für dieſe Lehranſtalt vorzugsweiſe Verpflichtung der bereffenden Gemeinde und eines be⸗

*) Im Jahre 1848 erhöhte Großherzogliches Miniſterium das Schulgeld auf 25 fl. und im Jahre 1870 auf 36 fl. Die Befreiung der Gymnaſiallehrer von der Zahlung des Schulgeldes wurde 1856infolge der eingetretenen Verbeſſerung

der Beſoldungsverhältniſſe der Gymnaſiallehrer aufgehoben. 3*