Aufsatz 
Rückblick auf die Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Büdingen während seines 50jährigen Bestandes
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

20

cember 1829 durch Allerhöchſtes Dekret definitiv zum Direktor ernannt. Nachdem er nahezu 33 Jahre die Anſtalt geleitet, trat er 1862 in den wohlverdienten Ruheſtand.

Thudichum hatte kaum die Leitung des Gymnaſiums übernommen, als ſich die Anſtalt in eine bedrohte Lage verſetzt ſah. Im Jahre 1830 nämlich wurde in der zweiten Kammer der Antrag eingebracht und angenommen, daß von den beiden Gymnaſien der Provinz eines aufgehoben werden möchte. Dabei er⸗ folgten von Seiten einiger Abgeordneten heftige Angriffe gegen das hieſige Gymnaſium, und es ſchien ſich die Kammer in ihrer Anſicht dahin zu neigen, das Loos der Aufhebung ſollte die hieſige An⸗ ſtalt treffen. Es wurde der Gedanke laut, daß nach Aufhebung des Gymnaſiums eine Realſchule in Büdingen errichtet werden ſollte.

Die ungerechten Angriffe, welche in der zweiten Kammer gegen das hieſige Gymnaſium gerichtet worden waren, wies der Patron der Anſtalt in der erſten Kammer entſchieden zurück. Doch hing das Schickſal der Schule von der Entſchließung der Großherzoglichen Staatsregierung ab.

Wenn auch die Staatsregierung, entgegen dem Antrage der zweiten Kammer, die beiden Gymna⸗ ſien in der Provinz erhielt; ſo mußte doch die Anſtalt mehrere Jahre hindurch unter der drückenden Un⸗ gewißheit leiden, welche bezüglich ihrer Zukunft über ihr ſchwebte. Die aus dieſem Zuſtande entſpringende nachtheilige Wirkung auf die Frequenz der Schule äußerte ſich bald. Und doch war die Frequenz für die Anſtaltein höchſt wichtiger Punkt bei ſo geringen Mitteln, wo ein Weniger von zehn Schülern ſchon ein mertliches Defieit in der Kaſſeh ervorbringt.) Im Juli 1832 iſt die Schülerzahl auf 53 geſunken, darunter 18 Schüler aus Büdingen.*)

Wohl erhielt die Anſtalt im Jahre 1832 das bis dahinſchmerzlich vermißte Exemtionsrecht; aber dadurch war die bedenkliche Lage der Schule noch nicht überwunden. Oſtern 1833 fand keine Matu⸗ ritätsprüfung ſtatt aus Mangel an Abiturienten, und auch im Herbſte 1833 konnte eine vollſtändige Ma⸗ turitätsprüfung nicht vorgenommen werden, weil die drei Abiturienten, welche ſich zur Prüfung ge⸗ meldet hatten, in ihren ſchriftlichen Arbeiten nicht genügend befunden wurden und daher von der Prüfung zurücktraten. Erſt Oſtern 1834 wurde die erſte vollſtändige Maturitätsprüfung abge⸗ halten, und ſeitdem fanden regelmäßig Maturitätsprüfungen ſtatt. Allein es hob ſich nicht ſofort die geſunkene Frequenz; ein Jahrzehent hindurch währte vielmehr der niedrige Stand der Schülerzahl.

Mißlich, ja drückend wurde dieß für die Lage der Lehrer, die es an Kraftaufwand und Fleiß nie hatten fehlen laſſen, die aber jetzt bei ihrer geringen, nicht auskömmlichen Beſoldung einer trüben Zukunft entgegen ſahen; denn die von dem Direktor im Jahre 1832 bei Großherzoglichem Miniſterium nachgeſuchte Erhöhung des Staatsbeitrags von 1500 fl. auf 2500 fl. wurde nicht gewährt, und einen von dem Direktor geſtellten Antrag auf Bewilligung von Remunerationen für die Lehrer konnte der Großherzogliche Ober⸗ ſtudienrath laut Reſkript vom 2. März 1833 darum nicht befürworten, weil ihm kein Fonds bekannt war, woraus Zulagen für einzelne Lehrer bewilligt werden könnten. Eine Dotirung der einzelnen Stellen mit einer größeren Beſoldung war demnach unmöglich, und es blieb daher denjenigen der Lehrer, welche Verbeſſerung ihres Einkommens wünſchten, nur der Ausweg, daß ſie ſich bei vorkommenden Vakanzen beſſerer Stellen meldeten. Ein freudiges Ereigniß für die Lehrer war zwar das Erſcheinen der Aller⸗ höchſten Verordnung vom 9. December 1834, das Civildiener⸗Wittwen⸗Inſtitut betreffend(Vgl. Reg.⸗Blatt Nr. 92 vom 31. Deeember 1834.), indem ſaurnuliche Gymnaſiallehrer in das genannte Inſtitut aufgenommen wurden, aber eine Vermehrung der Einnahmen des Gymnaſiums und daran ſich ſchließend eine Verbeſſerung der Lehrergehalte trat erſt mit dem Jahre 1837 ein, indem in Folge einer Berwenduns Großherzoglichen Miniſteriums ſowohl die Präſenz) als auch die Stadt einen jährlichen

Worte Thndichum⸗ s aus dem Jahre 1830.

Eine Folge der geringen Frequenz des Gymnaſiums war die im Jahre 1839 getroffene Einrichtung, daß bloß ein Redeakt abgehalten wurde, da es ſchwer hielt, zwei Mal im Jahre eine hinlängliche Anzahl von Schülern, die ſich zum Auftreten bei den Redeakten eigneten, herauszufinden.

*) Der Beitrag der Präſenz zur Gymnaſialkaſſe berechnete ſich damals auf 1623 fl.; er umfaßte die Gehalte, welche die drei an das Landesgymnaſium herübergenommenen Lehrer der Provinzialſchule ehedem bezogen hatten, nämlich den ehemaligen Gehalt des Prof. Hadermann= 724 fl., den des Konrektors Weitzel= 532 fl. und den des Dr. Thudichum = 300 fl. baar und 67 fl. Holzbeſoldung; doch ſchwankte der wirkliche Beitrag der Präſenz zur Gymnaſialkaſſe zwiſchen 1400 und 1600 fl. Durch den Zuſchuß von 400 fl. erreichte von nun an der Beitrag der Präſenz die Höhe von 1800 fl.

* 8