Aufsatz 
Rückblick auf die Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Büdingen während seines 50jährigen Bestandes
Entstehung
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19.

Von den kleineren Gymnaſien zu Bensheim, Büdingen und Wormsgilt das erſte in der angedeuteten Weiſe für katholiſch, das zweite für evangeliſch, das dritte für gemiſcht.*)

Schließlich müſſen wir hier noch einer Erſcheinung gedenken, welche in den dreißiger Jahren auf dem Gebiete des heſſiſchen Schulweſens auftrat und, von dem Geiſte der Zeit begünſtigt, eine raſche Aner⸗ kennung und Förderung gewann, wir meinen die Begründung der Realſchulen. Sie verdient eine beſondere Erwähnung, nicht etwa bloß, weil dieſe neue Richtung auf dem Gebiete des höheren Schulweſens auch einwirkte auf die Geſtaltung des Studienplans der gelehrten Schulen, ſondern auch weil der Fortbeſtand des hieſigen Gymnaſiums durch die beabſichtigte und ſpäter vollzogene Errichtung von Real⸗ lehranſtalten vorübergehend in Frage geſtellt wurde. Ein Bedürfniß der Zeit übrigens rief die in Rede ſtehenden Anſtalten ins Leben, und die Thatſache, daß neben der ſeit 1822 zu Darmſtadt beſtehenden Real⸗ ſchule in einem Jahrzehnt fünf Realſchulen errichtet wurden,*) bezeugt hinlänglich das günſtige Urtheil, welches in den verſchiedenen Städten des Landes dieſen neuen Lehranſtalten fördernd entgegenkam.

Die vorbeſagten Umgeſtaltungen und Verbeſſerungen auf dem Gebiete des höheren Schulweſens fallen in den Abſchnitt, welcher mit dem Jahre 1832 beginnt und mit dem Jahre 1868 inſofern abſchließt, als in dieſem Jahre das gelehrte Schulweſen des Großherzogthums eine durchgreifende einheitliche Organi⸗ ſation erfuhr. Der bezeichnete Zeitabſchnitt iſt in der Geſchichte unſeres gelehrten Schulweſens von hoher Bedeutung, denn innerhalb desſelben wurde eine gleichförmige Organiſation angeſtrebt; zur vollſtändigen Durchführung jedoch kam ſie nicht, weil man einerſeits Rückſichten auf örtliche Verhältniſſe walten ließ, anderſeits bei den mit dürftigen Mitteln ausgeſtatteten Anſtalten nur in ſoweit eine-Umgeſtaltung zu Wege bringen wollte, als dabei nicht eine erhöhte Subvention von Seiten des Staates in Anſpruch ge⸗ nommen werden mußte, deren Gewährung damals nicht zu erhoffen ſtand.

Was nun näher unſere Anſtalt betrifft während des gedachten Zeitraums, ſo wollen wir ein Bild von der Lage derſelben zu entwerfen verſuchen, ſo weit es ſich aus einzelnen Angaben, zerſtreuten Bemer merkungen und gelegentlich ſich bietenden Anhaltspunkten herſtellen läßt.

Zuvor aber erſcheint es uns als Pflicht, den Mann in beſondere Erwähnung zu bringen, der be⸗ reits beim Beginn dieſes Abſchnittes als Direktor an der Spitze der Anſtalt ſtand und in dieſer Stellung während eines Menſchenalters ihr ſeine Kräfte widmete, und deſſen Name mit der Geſchichte unſerer Anſtalt aufs engſte verwachſen iſt, wir meinen Oberſtudienrath Dr. Georg Thudichum. Jedoch da der Lebende ſelbſt am beſten zu reden vermöchte von dem Ziele, das er auf dem Gebiete des höheren Schul⸗ weſens verfolgte, und insbeſondere von der Frucht ſeiner verſchiedenen Bemühungen, die hieſige Anſtalt zu einer ebenſo geachteten Stellung zu erheben, wie ſie die Landesgymnaſien in den Provinzialhauptſtädten ge⸗ noſſen: ſo kann es um ſo weniger in unſerer Abſicht liegen, hier ſeine geſammte Thätigtkeit zu würdigen; auch würden wir damit die Grenze unſerer Aufgabe überſchreiten. Daher beſchränken wir uns darauf, nur hervorzuheben, daß auf das Gedeihen der Anſtalt, auf das Wohl ſeiner Kollegen, auf die Bildung und Er ziehung der Jugend ſeine Sorge und ſein Augenmerk allezeit gerichtet war, und daß Uneigennützigkeit, Ge⸗ rechtigkeit und Wohlwollen aus ſeiner langjährigen Amtsführung hervorleuchten. Dr. Thudichum war ſchon bei Verbeſſerung der Provinzialſchule im Jahre 1818 mitthätig, leiſtete daun als zweiter Lehrer der Provinzialſchule dem Kirchenrath Keller bei Ausarbeitung des Organiſationsplanes für das neue Landes⸗ gymnaſium weſentliche Dienſte und nahm, als er bei Konſtituirung des Gymnaſiums mit der erſten Lehrer⸗ ſtelle betraut worden war, unter ſeinen Kollegen eine hervorragende Stelle ein. Nach dem Tode Keller's erſchien er als deſſen natürlicher Nachfolger und wurde auch alsbald proviſoriſch und ſchon am 17. De⸗

*) Linde, Ueberſicht des geſammten Unterrichtsweſens dc. Seite 259.

Eine Verordnung vom 3. März 1838, betreffend: den katholiſchen Religionsunterricht in den Großherzoglichen Landesgymnaſien und die Lehrer desſelben, und eine ſolche vom 21. Juli 1838, betreffend: den evangeliſchen Religionsunterricht in den Großherzoglichen Landesgymnaſien und die Lehrer desſelben, enthalten nähere Beſtimmungen darüber, wie die dem biſchöf⸗ lichen Ordinariate und dem Großherzoglichen Oberkonſiſtorium höchſten Orts eingeräumte Mitaufſicht über den Reli⸗ gionsunterricht in den Gymnaſien ausgeübt werden ſoll, insbeſondere über die Führung der Lokalaufſicht.

Nämlich zu Offenbach im Frühling 1834, zu Michelſtadt im Herbſt 1834, zu Mainz im Sommer 1836, zu Gießen im Frühling 1837 und zu Bingen im Winter 1839. Vgl. überhaupt über das Realſchulweſen und insbeſondere deſſen anfängliche Einrichtung im Großherzogthum Heſſen Linde S. 151 bis 171 und S. 202 bis 220.

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