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1) Kirchenrath und Inſpektor Keller nahm die oberſte Leitung in die Hand; er vertrat die Anſtalt nach außen und verkehrte mit der vorgeſetzten Behörde, doch war er nicht verpflichtet, Unterricht zu ertheilen.
2) Profeſſor Hadermann, der Rektor der ehemaligen Provinzialſchule, wurde zufolge ſeiner In⸗ ſtruktion als unmittelbarer Direktor an der Anſtalt bezeichnet. Als ſolcher war er un⸗ mittelbarer Vorgeſetzter der Lehrer und ſtand außerhalb der Lehrerkonferenz. Er übermittelte die Berichte und Anträge der Lehrer, wenn erforderlich mit einer Begutachtung, an die obere Direktion und beförderte die Erlaſſe der letzteren an die Lehrer. Ferner ſollte er jeden Monat wenigſtens einmal alle Klaſſen beſuchen und dem Unterrichte beiwohnen. Endlich hatte er die Inſkription bei der Aufnahme der Schüler zu beſorgen und die obere Aufſicht über die Bibliothek zu führen. Außerdem lag ihm ob, in einer Art Selecta für die Schüler der 1. Ordnung der I. Klaſſe wöchentlich ſechs Stunden Unterricht zu ertheilten, der eine„allgemeine Encyelopädie in Verbindung mit einem kurzen Abriß der Literärgeſchichte“ umfaſſen ſollte.
3) Die vier ordentlichen Lehrer bildeten das eigentliche Lehrerkollegium und traten in regelmäßigen Konferenzen zu Berathungen zuſammen. Die Inſtruktion für dieſelben zerfiel in 17 Paragraphen und enthielt unter Anderem Beſtimmungen über das Verhältniß der Lehrer zum unmittelbaren Direktor, über die Fertigung der Lektionstabellen,*) über die Lehrgegenſtände und die Methode, über monatliche Beſuche in der Wohnung der Schüler, über Schulkonferenzen am Ende jedes Monats, über die Aufnahmsprüfung und die öffentlichen Schulprüfungen, über Einführung neuer Lehrbücher und das Strafverfahren.
Die vier Ordinarien oder Hauptlehrer waren: der erſte Lehrer Dr. Thudichum, der zweite Lehrer Dr. Pfeffinger, der Aſſiſtent Weitzel als dritter Lehrer an Stelle ſeines vom Unterricht entbundenen hochbetagten Vaters, des Konrektors Weitzel, und der vierte Lehrer Dr. Schaumann ſſeit 1824 definitiv angeſtellt).
Dazu kamen noch die Nebenlehrer, nämlich: Pfarrer Schmidt als Zeichenlehrer, Ober⸗ lehrer Neun als Rechen⸗-, Schreib⸗ und Singlehrer und vom Jahre 1823 an der franzöſiſche Sprachlehrer Gambs, der übrigens ſeit 1825 auch einigen anderen Unterricht ertheilte.
Bemerkt ſei hier noch, daß in die Stelle des bereits 1824 von der Anſtalt ſcheidenden Dr. Pfeffinger Dr. Schaumann vorrückte und gleichzeitig in die erledigte vierte Stelle Dr. Dreſcher eintrat, ferner daß Dr. Rettig die durch Weggang des Aſſiſtenten Weitzel(Ende 1824) erledigte Stelle im Jahre 1826 erhielt und daß der Gräfliche Muſiklehrer Adam Neeb ſeit 1831 den Geſangunterricht der Anſtalt leitete.
Das Hymnaſium umfaßte vier Klaſſen. Den Stamm der neuen Anſtalt bildeten die aus den drei Klaſſen der ſeit 1818 erweiterten Provinzialſchule übertretenden Schüler(40 an der Zahl). Das erſte Semeſter wies einen Geſammtbeſtand von 52, das zweite von 76 Schülern auf, und dieſer ſtieg raſch in den beiden folgenden Jahren, ohne jedoch die erreichte Höhe zu behaupten.(Bgl. die Frequenztabelle.)
Die Ertheilung des Unterrichts fand Anfangs in den alten Lokalitäten der Provinzialſchule ſtatt, denen noch ein viertes Lehrzimmer zugefügt worden war. Erſt im Jahre 1829 konnte die Anſtalt ein„angemeſſe⸗ nes und würdiges Lokal“ beziehen, nämlich die zu dieſem Zwecke eingerichtete ehemals lutheriſche Kirche.**) Die Einweihung des neuen Gymnaſialgebäudes erfolgte am 6. April 1829.**)
*) Hierbei war unter Anderem beſtimmt:„Es ſoll nicht eine jede Klaſſe Einem Lehrer ausſchließlich zugewieſen werden, ſondern ſämmtliche Lehrer ſollen durcheinander in allen Klaſſen mit Rückſicht auf die bekannt gewordne Neigung und Fähigkeit derſelben Unterricht ertheilen.“ Dieſe Einrichtung fand ſich übrigens nicht allein hier, ſondern auch an den Landesgymnaſien zu Darmſtadt, Gießen und Worms. Vgl. Linde, Ueberſicht des geſammten Unter⸗ richtsweſens ꝛc. S. 276 Anm. Der Bau der lutheriſchen Kirche wurde begonnen 1770, die Einweihung fand ſtatt am 26. Auguſt 1774. Für Ein⸗ richtung der Kirche zu einem Gymnaſialgebäude bewilligte die Regierung aus der Staats⸗Unterſtützungskaſſe darlehns⸗ weiſe(zu 4 Procent) die Summe von 2800 fl., welche in der Folge nach und nach zurückbezahlt werden mußte. ***) Die bei dieſer Gelegenheit von den vier Ordinarien Thudichum, Schaumann, Dreſcher und Rettig gehaltenen Reden wurden gedruckt unter dem Titel: Reden, bei der Einweihung des neuen Gymnaſialgebäudes in Büdingen am 6. April 1829 gehalten von den vier ordentlichen Lehrern des Gymnaſiums. Büdingen. Hofbuchdruckerei. 1829. 9ν
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