Aufsatz 
Rückblick auf die Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Büdingen während seines 50jährigen Bestandes
Entstehung
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zu Büdingen. 1821 aus, worin er 1)allgemeine Principien, wonach der geſammte Unterricht in der hieſigen lateiniſchen Schule tünftig eingerichtet werden ſoll, 2) eineSchulverfaſſung,*))Grundzüge zu künftigen Schulgeſetzen**) aufſtellte und ausführlicher darlegte. Daran reihte er noch eine Auseinan⸗ derſetzungüber die Stellung und das Verhältniß ſowie auch die Beſoldung der Lehrer an der lateiniſchen Schule zu Büdingen undBemerkungen über den Etat des hieſigen Präſenzfonds.*s) Und dieſe um⸗ fangreiche Arbeit ſandte er bereits unterm 17. Auguſt 1821 an das Großherzogliche Miniſterium ein.

Schon unterm 5. September erklärte hierauf das Miniſterinm in einem desfallſigen Reſkripte be⸗ züglich des eingeſandten Reorganiſationsplans, daß es in demſelbenrichtige Principien, ſtete Rückſicht auf den Zweck der Anſtalt, genaue Beſtimmung der Lehrobjekte und eine den Bedürfniſſen der Schule und den Forderungen der Zeit entſprechende Disciplin gefunden habe, und forderte dann noch eine baldige Erklä⸗ rungüber das Verhältniß, welches bei Beſetzung der Lehrſtellen zwiſchen der Standesherrſchaft und dem Staate, nach Maßgabe der von beiden geleiſteten Beiträge, in Zutunft einzutreten habe, da die Beſtimmung dieſes Punktes der Ernennung der Lehrer nothwendig vorausgehen müſſe.

In dem von Keller unterm 20. September eingeſandten Berichte heißt es bezüglich des letztgenann⸗

*) Wir heben hier einige Punkte aus:

1)Der eigentlichen Lehrer an der hieſigen Schule ſind, außer dem Profeſſor Hadermann, vier. Dieſer ſteht oben an der Spitze und beaufſichtigt zunächſt das Ganze, ertheilt aber auch noch zugleich 6 Stunden die Woche einen ſolchen Unterricht, der gleichſam als die verbindende Ueberſicht des Ganzen und als Einleitung zu den Univerſitätsſtudien betrachtet werden kann.

4)Die Lehrer ſchreiben im Reihenwechſel auf jedes Frühlingsexamen ein Programm in lateiniſcher oder deutſcher

Sprache, welches auf Koſten der Schulkaſſe gedruckt werden ſoll.

Nach jedem Semeſter iſt ein öffentliches Examen und zwar in dem großen Rathhauszimmer. Unmit⸗

telbar den Tag nach dem Examen wird ein Redeakt von den dazu von den ſämmtlichen Lehrern beſtimmten

Schülern gehalten. Bei dieſem Redeakt... werden die Promotionen der Schüler vorgenommen und öffent⸗

lich ausgeſprochen und zugleich an die zwei vorzüglichſten Schüler der Klaſſe Prämien, in Büchern beſtehend,

. ausgetheilt.

7)Da die hieſige Schule eine gelehrte Schule ſein ſoll, ſo iſt auch Alles hiernach zu berechnen. Die 4 aateiniſchen Lehrer neben dem oben ſtehenden Profeſſor bilden das Ganze und bereiten die Schüler zum Uebergang zur Uni⸗ verſität vor. Von dem Eintritt in die unterſte Klaſſe bis zum Ausnritt aus der oberſten ſind 9 Jahre ge⸗ rechnet. Zwei Jahre werden in der 4. Klaſſe, drei Jahre in der 3., zwei Jahre in der 2. und zwei Jahre in der 1. Klaſſe auf gleich vielen Ordnungen zugedracht, und es iſt keinem Schüler verſtattet, früher die Univer⸗ verſität zu beziehen, bis er alle Klaſſen und Ordnungen gehörig durchgegangen iſt. Zu denjenigen Schülern, welche 6 Stunden beim Profeſſor Hadermann in einer Art von Sclecta⸗Klaſſe Unterricht erhalten, gehören bloß die der 1. Ordnung in der 1. Klaſſe. Vor dem zurückgelegten achten Lebensjahre kann nicht leicht ein Schüler in die 4. Klaſſe aufgenommen werden, bis wohin er die Elementarſchule beſuchen und hier deutſch und lateiniſch leſen und ſchreiben, auch ſchon dekliniren und konjugiren ſowohl im Deutſchen als Lateiniſchen lernen ſoll; ſo wie bis zum erreichten 17. Jahr der ganze Schulcyclus, um noch 3 Jahre auf der Univerſität zubringen zu können, nach deren Beendigung die Konſkription eintritt, geſchloſſen ſein muß.

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**) In dieſem Abſchnitte werden die von den Schülern zu leiſtenden Zahlungen fixirt, wie folgt: a) bei der Aufnahme und für das Einſchreiben die herkömmlichen Gebühren; b) für die Schulbibliothek 2 fl.; c) Didaktrum jährlich 12 fl.; d) dem Pedell jährlich 24 kr. und 12 kr. für Dinte; e) für die Bibliothekskaſſe jährlich 30 kr.; f) die Zeichenſchüler geben halbjährig einen nach dem Bedürfniß auszuſchlagenden Beitrag zur Anſchaffung von Zeichen⸗Originalien.

n) Ueber den Präſenzfonds findet ſich in den Bemerkungen nachſtehender Paſſus:Der ganze hieſige Präſenzfonds iſt urſprünglich für die hieſige reformirte Kirche und die Provinzialſchule geſtiftet worden und da⸗ raus werden die drei hieſigen Prediger, mehrere Prediger im Iſenburg⸗Meerholziſchen und der Rektor in Wächtersbach (letztere aber nur in beſtimmten Zuſchüſſen zu ihren anderweitigen Beſoldungen), desgleichen die Lehrer an der hieſigen Provinzialſchule beſoldet, drei Kirchen, zwei nämlich in der Stadt und die Todtenkirche außerhalb derſelben, und ſieben Wohnungen der genannten Geiſtlichen und Schullehrer unterhalten. Damals belief ſich die Geſammteinnahme der Präſenz auf 4652 fl. 17 kr. 3 Hlr. Aus dem Zweck der Stiftung erktärt ſich wohl auch der Name Präſenz (praesentia= Schuttz, Beiſtand, Unterſtützung).