Im Jahre 1820 trat der erſte Landtag zuſammen; auch K eller war Mitglied desſelben. Von dem lebhaften Wunſche beſeelt, der gelehrten Schule in Büdingen aufzuhelfen, ergriffen der Fürſt Ernſt Caſimir und der Kircheurath Kellerdie ſich darbietende günſtige Gelegenheit, die Aaumertſamieit der Groß⸗ herzoglichen Staatsregierung auf die Lage der Anſtalt zu lenken. Den vereinigten Bemühungen Beider gelang es, den um das heſſiſche Staatsweſen hochverdienten Miniſter von Grolmaunn“) zu beſtimmen, daß er ſeine Fürſorge der Anſtalt zuwendete. Der wohlwollenden Theilnahme dieſes Staatsmannes hat daher die Anſtalt ihren Fortbeſtand weſentlich zu danken, und Dank der bereitwilligen Förderung ihrer Angelegenheiten durch den Staatsrath von Wreden, den damaligen Referenten für das höhere Schul⸗ weſen, trat bald die Möglichkeit der Neubegründung der Schule ein.
Bereits während ſeiner Auweſenheit in Darmſtadt richtete Keller an Großherzogliches Miniſterium eine Deukſchrift unterm 18. Juli 1820, in welcher er 1) die Geſchichte der Provinzialſchule, 2) die beſte⸗ hende innere Einrichtung derſelben,**) 3) die Mängel der Anſtalt, 4) die Hebung dieſer Mängel, 5) die für die Verbeſſerung der Anſtalt ſprechenden Gründe und 6) den Fonds der Provinzialſchule und die erfor⸗ derliche Verſtärkung desſelben beleuchtete.
In Erwiderung darauf ſprach das Miniſterium laut Erlaß vom 4. Juli 1821***) ſeine Geneigt⸗ heit aus,„zur Hebung der lateiniſchen Schule zu Büdingen durch Verbeſſerung ihrer Fonds beizutragen“, mit dem Bemerken jedoch,„daß nicht über 1500 fl. aus der Staatskaſſe dazu würden verabreicht werden können“. Zugleich wurde Keller der Auftrag ertheilt,„in Berückſichtigung des Vorſtehenden einen Plan zur Einrichtung jener Bildungsanſtalt zu entwerfen und einzuſenden“. ¹
Keller ſchritt ſofort zum Werke. Zunächſt forderte er unterm 23. Juli 1821 den mit ſeinem Rcorganiſationsplane vertrauten zweiten Lehrer Dr. Thudichum auf,„einen Plan zur neuen Einrich⸗ tung der Provinzialſchule bald möglichſt auszuarbeiten und ihm vorzulegen“, und theilte ihm zugleich die dabei zu beobachtenden Geſichtspunkte mit. Schon unterm 12. Auguſt reichte Thudichum ſeinen Plan „über die Provinzialſchule zu Büdingen“ ein, in welchem folgende Gegenſtände behandelt waren: 1) die Aufgabe, 2) die Lehrer der Schule, 3) die Schule ſelbſt. Dem in Rede ſtehenden Schriftſtücke waren noch beigefügt zwei Beilagen, betitelt: a)„Zur Verfaſſung der Schule und einige Grundzüge zu künftigen Schulgeſetzen“, b)„Entwurf eines Lektionskatalogs für die Schule in Büdingen“.
Auf Grund dieſes von Thudichum verfaßten Entwurfs und zum Theil im engen Anſchluß an denſelben arbeitete dann Keller ſeinen Plan„über die Reorganiſation der Provinzialſchule
*) Vgl. über denſelben Dilthey in dem oben genannten Programm von 1829 S. VII.
**) Die Denkſchrift ſpricht ſich darüber alſo aus:„Da noch beide Schulen, die gelehrte und Bürgerſchule, mit einander verbunden ſind, ſo hat man aus dieſer Verbindung für die erſtere ſo viel Vortheil zu ziehen geſucht, als möglich. Man wies nämlich in dem neuen Lehrplan den beiden Bürgerſchulen, der Schule des Elementarlehrers und des Kantors, die Beſtimmung zu, auch die Elemente für die gelehrte Schule, alſo die Anfangsgründe der lateiniſchen Sprache, zu leh⸗ ren. Bei dem Elementarlehrer lernen die kleinen, dem höheren Unterricht gewidmeten, Schüler lateiniſch leſen, ſchrei— ben, dekliniren unn konjugiren, auch kleine Sätze nach dem 1. Theil des Elementar⸗Werks von Jacobs überſetzen, ſo daß ſie vom 6. bis 8. Jahr in dieſer Schule in der Regel zu verbleiben haben. Bei dem zweiten Lehrer(dem Kantor) ſetzen die genannten Knaben dieſen Unterricht vom achten bis zehnten Jahre fort, ſo daß ſie des ganzen 1. Theils des beſagten Elementar⸗Werks von Jacobs nebſt den Anfangsgründen der lat. Grammatik ſich zu bemächtigen ſuchen; wo⸗ bei ſie denn auch zugleich noch den in dieſer erſten Bürgerſchule feſtgeſetzten Geſchichts- und geographiſchen, ſowie auch noch andern Real⸗Unterricht erhalten, der ganz ihrem Alter, das mit dem der Bürgerknaben in Rückſſicht der für dieſe zu treffenden Auswahl des für ihre Beſtimmung Wiſſenswürdigen ganz zuſammenfällt, angemeſſen iſt. Jetzt im zehn⸗ ten Jahr treten dieſe Schüler ſo vorbereitet in die Schule des Konrektors oder des dritten lateiniſchen Lehrers, wo ſie in drei Ordnungen den Eutrop., Corn. Nep., Jul. Caesar, P'haedrus, deu 2. Th. des Elem.⸗Werks von Jacobs nebſt der ganzen lateiniſchen und deutſchen Grammatik(mit welcher letzteren ſie in der vorigen Schule auch ſchon einen Aufang gemacht), der Geſchichte und Schulzens Uebungen im Ueberſetzen aus dem Deutſchen ins Lateiniſche treiben und darin bis zum 13. Jahr verbleiben. Aus dieſer Schule kommen ſie in die 2. lateiniſche Schule, worin ſie in zwei Ordnungen bis zum 15. Jahr ſich befinden und die für dieſe Schule paſſenden lat. Klaſſiker leſen, auch in der griechiſchen Sprache, in Mathematik und Geſchichte unterrichtet werden, worauf ſie dann vom 15. Jahr an in die lateiniſche Klaſſe verſetzt werden und hier vollends für den akademiſchen Unterricht ſich tüchtig machen.“
*en) Dieſer ſowie die folgenden Erlaſſe des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Jußiiz ſind gerichtet„an den Großherzoglichen Kirchenrath und Inſpektor Keller zu Büdingen.“


