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Mahnung Beſchwerde zu führen pflegten. Wir ſind nicht geneigt, die Sache in dieſer Uebertreibung für baare Wahrheit zu nehmen, aber ſelbſt auf die Gefahr, für einen hinter dem Fortſchritte der Zeit zurückgebliebenen laudator temporis acti gehalten zu werden, darf man einige richtige Grundgedanken darin erkennen und ſie benutzen, um mehr für Vereinfachung, als Erweiterung und Vervollſtändigung von Formalitäten zu ſtimmen. Doch es folgt daraus nicht, daß ſie alle ohne Weiteres abzuwerfen ſeien, um das Frühere wieder herzuſtellen. Geſchichtliche Reſtaurationen entſchwundener Zuſtände ſind noch niemals gelungen, und was einſt Wunder gewirkt hat, bleibt erfolglos unter veränderten Verhältniſſen; was als patriarchaliſcher Zu⸗ ſtand mit Recht oder Unrecht an der Vorzeit gerühmt wird, iſt in der Schule ſo wenig wie in Staat und Kirche herzuſtellen. Die alte ſchlichte Einfachheit und Gemüthlichkeit des erziehenden Unterrichts konnte nicht in gleicher Weiſe fortbeſtehen neben dem allverſchlingenden Abgrund des materiellen Bedürfniſſes, der bis zur Hetzjagd getriebeneu Concurrenz, dem politiſchen Wuthgeheul, der modernen Blaſirt⸗ heit, dem faſtidiöſen Geſchmack, der Mephiſtopheliſchen Negation und rafſinirten Rechthaberei. Aber was neben dieſen und ähnlichen Errungenſchaften unſerer Zeit noch beſtehen kann von den Verlorenſchaften einer geprieſenen Vorzeit, das wird auf dem fraglichen Gebiete zunächſt und hauptſächlich bedingt von der Rückkehr zu der möglichſten Einfachheit und Concentration des erziehenden Unterrichts und von Be⸗ ſchränkung des Fachſyſtems auf die oberſten die allgemeine Bildung mit der Be⸗ rufsbildung vermittelnden Lehrſtufen. Die Bureaukratie ſteht nicht bloß über, ſondern auch in der Schule, wenn dieſe ihre moraliſchen Wirkungen nach den Ab⸗ ſtimmungen wechſelnder Majoritäten berechnet und nirgends den freien Trieb und Entſchluß anerkennend Alles zu Verordnung, Inſtruction und Satzung erhebt. Was der Lehrer mit ihr verliert an Einfluß auf das Ganze und an Gelegenheit, ſeine Anſicht in ſtreitigen Fällen geltend zu machen, das gewinnt er reichlich wieder, indem er in ſeiner nächſten Sphäre nicht mehr nöthig hat, den Buchſtaben des Geſetzes geltend zu machen, ſondern ſich ſelbſt als das lebendige und volle Geſetz hinſtellt, indem er in ſeiner Claſſe ſagen kann: lécole c'est moi. Der erziehende Unterricht ſoll die Ergänzung deſſen ſein, was Vaterſorge und Mutterliebe nicht genügend zu gewähren vermögen, darum ſoll weniger auf Verordnung und Inſtruc⸗ tion, als auf väterlicher Meinung und Waltung des Lehrers die Lebensführung ſeiner Schüler begründet wo möglich eine paragraphirte Hausordnung unnöthig gemacht werden,*⁴) nach welcher, ſo zu ſagen, Niemand einen Finger regen kann, ohne gegen eins ihrer zahlreichen Geſetze zu verſtoßen. Somit iſt es die Concentration und Continuität des Unterrichts und die Allſeitigkeit und Unmittel⸗ barkeit der Einwirkung des erziehenden Lehrers in den Unter⸗ und Mittelclaſſen,
*) Es verſteht ſich von ſelbſt, daß dies Ausnahmen erleidet, und daß namentlich Anſtalteu, in denen die Schüler beiſammen wohnen, einer ſtrengen Hausordnung bedürfen, wie eine ſolche in verbeſſerter Form ſo eben für das Seminar zu Friedberg vorliegt.


