Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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geſtattet die letzteren, aber es zwingt nicht dazu, es geſtattet vielmehr auch, ſie völlig zu verwerfen, ja ſelbſt ein Verdienſt um den Staat darin zu ſuchen, daß Alle, die mit beſonderm Maße gemeſſen ſein wollen, wie meiſtens künftige Aerzte, Ofſiciere, Adminiſtrative, Finanzbeamte u. ſ. w. zum Austritt aus dem Gymnaſium genöthigt werden. Dieſe Anſicht findet eine Stütze theils in der Zerſplitterung des alle An⸗ forderungen ſteigernden, aber auch wechſelſeitig aufreibenden Fachſyſtems, theils in dem übermäßigen Zudrang derer, die bei zweifelhaftem inneren Berufe ihr Glück auf der zum Staatsdienſt führenden Studienlaufbahn verſuchen, theils in den be⸗ ſchränkten Localen, Mitteln und Einrichtungen, die es den Gymnaſien meiſt nicht geſtatten, das von dem Normaltypus der alten Gymnaſialbildung Abweichende zur künſtleriſchen Form zu geſtalten, oder eine darauf berechnete Claſſiſication und methodiſche Behandlung zur Anwendung zu bringen. Hierdurch werden aber aller⸗ dings zwiſchen der alten Gymnaſialbildung und ihrer vorausgeſetzten Entbehrlichkeit für eine berufliche Geiſtesentwickelung Conflicte herbeigeführt, die der Einzelne wohl bedauern, aber nicht ändern kann, und die es zur bedenklichen Gewiſſensſache machen, eine Ueberweiſung künftiger Ofſiciere in die Schulbildung der alten Gymnaſien und zwar, worauf es hier allein ankommt, bis zur Beſtehung der Maturitätsprüfung unbedingt anzurathen. So gerecht der Wunſch iſt, dies thun zu können, und ſo gewiß deſſen Werth durch das Zutreffen militäriſcher und ſchulwiſſenſchaftlicher Auctoritäten erhöht wird, ſo beruht doch deſſen Erfüllung auf Vorausſetzungen, die noch nicht verwirklicht ſind, und von deren Verwirklichung wir vielleicht mehr als jemals fern ſtehen, ſo daß eine in jeder Hinſicht durchaus ungünſtige Lage der Dinge daraus reſultirt. Es gehört zu jenen namentlich eine Einrichtung, welche ge⸗ ſtattet, von der Zeit an, wo bisher der Jüngling in den Militärſtand überzutreten pflegte, alſo auf den beiden oberſten Jahresſtufen des Gymnaſiums ihm in 6 bis 10 wöchentlichen Lehrſtunden einen geſonderten Unterricht zu gewähren, welcher, ohne das Gebiet der allgemeinen Schulbildung zu verlaſſen, doch dieienigen Beſtandtheile deſſelben, welche dem Ofſicier für entbehrlich erachtet werden, mit andern dieſem Berufe näher liegenden vertauſcht und zwar nicht in der Form von bloßen Neben⸗ ſtunden, ſondern als ebenbürtige, ſelbſtſtändige und auf die Geſammtbehandlung ein⸗ fluſſreiche Beſtandtheile des Unterrichts und der durch ihn bedingten Anerkennung. Es würde ſich leicht nachweiſen laſſen, daß hierin der künftige Officier nicht iſolirt ſteht, ſondern mit vielen andern Studiengenoſſen in dem Fall eines in der Haupt⸗ ſache gleichen Bedürfniſſes ſich beſindet, welches eine für die mathematiſchen, phyſi⸗ kaliſchen und chemiſchen Theile der Welt⸗ und Naturkunde und ihre durch Zeichnung, Schrift und Rede zu vermittelnde Verarbeitung beſtimmte Section der beiden Oberelaſſen befriedigen würde. Nur hierdurch könnte es dem alten Gymnaſium möglich werden, ſeine Selbſtſtändigkeit zu behaupten ohne mit den Anforderungen der Neuzeit zu zerfallen, und jene Vorwürfe abzulehnen, die ihm ſo oft gemacht worden ſind, daß es abweichende Anlagen und Talente nicht geachtet, ſondern unter⸗ drückt und verdummt habe, und daß dieſe nicht durch daſſelbe, ſondern trotz deſſelben