Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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Uebrigens iſt eine rationelle Anordnung dieſer Verhältniſſe für die Praxis um ſo nothwendiger, da in ihnen Colliſionen verborgen liegen, die bei den bisherigen Einrichtungen ſich nicht befriedigend löſen ließen. Die häufigen Geſuche um frühere vor Vollendung des Gymnaſialcurſes und des 18ten Lebensjahres beanſpruchte Zu⸗ laſſung zur Maturitälsprüfung ſind bei künftigen Medicinern in den jetzigen Ver⸗ hältniſſen eben ſo natürlich als nothwendig. Aber darum iſt es nicht minder gewiß, daß ihre Gewährung und Verſagung gleich nachtheilig auf Geiſt und Haltung der ganzen Claſſe einwirkt. Andere helfen ſich dadurch, daß ſie, wenn es in den Unter⸗ elaſſen nicht recht mit ihnen gehen will, das Gymnaſium verlaſſen. In andern Schulen alsbald mit guten Zeugniſſen ausgeſtattet, werden ſie ſofort Apotheker,

ſtudiren hierauf Medicin oft ſix und fertig bis zur Promotion und vernehmen hier zu ihrem Schrecken, daß zu deren Gültigkeit im Inlande die vorgängige Beſtehung des Maturitätsexamens erforderlich ſei. Mit welchen gelehrten Schulkenntniſſen und in welcher Geſinnung und Stimmung ſie alsdann(es waren darunter bei uns ſchon verheirathete Männer mit Frau und Kindern) dieſer Prüfung ſich unterziehen, in welche Verlegenheit die Prüfungscommiſſion dadurch verſetzt werde, und wie wünſchenswerth es ſei, dieſe Nachprüfungen wo möglich ganz abzuſchaffen, dies Alles iſt von ſelbſt einleuchtend, aber nicht minder auch, daß dieſes Ziel nur durch planmäßige Hinwegräumung der oben erwähnten Colliſionen zu erreichen ſteht. Traurig und von tiefer liegenden, in das Sittliche eingreifenden Miſſverhältniſſen zeugend bleibt immer die Wahrnehmung, daß eben alles denkbare Rafſinement auf⸗ geboten wird, um ein halb Jahr früher zur Univerſität zu gelangen, obwohl dieſe hier zu Lande ohnehin ein bis anderthalb Jahre früher, als in Preußen, erreicht wird. Auf dem realiſtiſchen Wege zur Univerſität ſoll von dieſem Uebelſtande keine Spur bemerkbar ſein, wovon die Ürſache hauptſächlich darin liegt, daß die allgemein bildenden und die beruflichen Studien dort einander durchdringen und ſchon um zwei Jahre früher, als im Gymnaſium, faſt identiſch werden. Die mühſelige Hindurch⸗ windung durch das Labyrinth der einzelnen Fälle fruchtet hier ſo wenig, wie die den Eltern gemachten Vorſtellungen; beide wollen nichts mehr beſagen, wo es ſich um Gewinn und Verluſt von Geld und Zeit und Leben handelt. Iſt es nicht möglich, durch organiſche Einrichtungen hier nachzuhelfen, ſo wird das bloße Zwangs⸗ ſyſtem, welches bisher die künftigen Mediciner an die Gymnaſien gefeſſelt hat, an den eine beliebige Auswahl geſtattenden Orten auf die Dauer ſich nicht halten laſſen, wie es denn in dieſem Fall und bei der nunmehrigen Geſtaltung der Dinge auch wirklich nicht erhalten zu werden verdient.

Wenn ſomit ſchon hier die Gymnaſialbildung von eigenthümlichen aus wider⸗ ſprechenden Anforderungen entſpringenden Miſſperhältniſſen bedroht erſcheint, die leider nicht ohne nachtheilige Einwirkung auf die Praxis bleiben, ſo iſt die Herbei⸗ ziehung anderer ihr noch ferner liegenden Berufsarten mit begründeter Hoffnung des Erfolgs noch ſchwieriger zu bewerkſtelligen. Es iſt beſonders die Officiersbildung, welche bei dem neueſten Umſchwung der Dinge die öffentliche Theilnahme erregt