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dann läſſt ſich aus der Art der Vorbildung— gänzlicher Mangel der Kenntniß alter Sprachen, wenig Geſchichte und übermäßig viel Mathematik— und der Vereinigung ſo verſchiedenartiger gewerblicher Anprüche nicht erwarten, daß der Geiſt wahrer Naturforſchung hier Befriedigung finden werde. Die Mittelſchulen aber ſollen und müſſen dieſen wecken, darin liegt eben das Bildungsmittel. Wo er nicht wohnt, wird auch der rechte Sinn für die praktiſche Anwendung der Natur⸗ wiſſenſchaften nicht einkehren.“
Die Aerzte des Königreichs Preußen haben neuerdings in einer Verſammlung zu Berlin ſich dahin ausgeſprochen, daß nur das humaniſtiſche Gymnaſium die allgemeine wiſſenſchaftliche Vorbildung für das Univerſitätsſtudium der Medicin ge⸗ währen ſolle. Dafür iſt ihnen eine ſcharfe Zurechtweiſung von einem Schulmann zu Theil geworden,*) der ihnen die Berechtigung abſpricht, Kennzeichen der allgemei⸗
nen geiſtigen Bildung zu beſtimmen, gleichwohl aber in dieſer noch ſpeciſiſche Unter⸗
ſchiede annimmt, über deren Arten zu entſcheiden allein in der Hand der Facultäten liege. Dieſen müſſe das Recht eingeräumt werden, den höheren Schulen ſagen zu dürfen, daß ſie dieſe oder jene Beſonderheit der geiſtigen Bildung um des künftigen Fachſtudiums willen mehr nach der einen oder der andern Richtung ausgedehnt wünſchen müſſten, und daß mehr dieſes oder jenes Wiſſensmaterial den Abiturienten mitgegeben werden ſolle. Sehr richtig iſt hierbei vorausgeſetzt, daß allgemeine Bildung in völliger Abſcheidung von aller Beſonderheit, wo nicht eine hohle Ab⸗ ſtraction und ein Unding, doch ein nimmermehr ſtreng deſinirbarer, in allen Einzeln⸗ heiten ſchwankender Geſammtbegriff iſt, und daß die ſpecifiſche Beſonderheit immer mit beachtet werden muß, wo die Allgemeinheit beſtimmt werden ſoll. Aber eben deshalb iſt auch ſchwer begreiflich, wie hier den Aerzten eine Competenz abgeſprochen werden mag, die den medieiniſchen Facultäten ausdrücklich zugeſprochen wird, warum jene ſchweigen ſollen, wo dieſe ein Recht erhalten, Etwas ſagen zu dürfen. Schei⸗ bert ſelbſt würde dagegen ſeinen Einwand geltend machen,„daß das rein wiſſen⸗ ſchaftliche Leben der Üniverſitätsprofeſſoren weder Recht noch Befähigung böte, endgültig über den Schulmann zu entſcheiden.“ Doch darüber mögen die Aerzte und die mediciniſchen Facultäten unter ſich ſelbſt übereinkommen. Was von unſerer Seite geſchehen kann und geſchehen wird, beſteht in der Bereitwilligkeit, uns Alles ſagen zu laſſen, was eine anerkannte Auctorität im Betreff der durch das medieiniſche Studium bedingten Beſonderheit der allgemeinen Bildung uns zu ſagen für gut ſindet. Bis jene Entſcheidung eines mediciniſchen Spruchcollegiums erfolgt, wird es dem Ref. erlaubt ſein, die zur Mode gewordene ſchroffe Hervorhebung des Gegen⸗ ſatzes von Entweder oder, von humaniſtiſcher und realiſtiſcher Vorbildung der künftigen Mediciner für eine moderne Seylla und Charybdis zu halten. Eine ver⸗ vollkommnete Schifffahrt hat längſt die ſichere Fahrſtraße zwiſchen beiden einzuhalten gelehrt und ſo an Ort und Stelle das alte Sprüchwort Lügen geſtraft.
*) Die Aerzte und die Lehrer in der pädagogiſchen Revue. November 1849 S. 184. 4


