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Indem wir Verzicht darauf leiſten, auf dieſe Controverſen weiter einzugehen, deren Entſcheidung von der ferneren Entwickelung der Dinge in Deutſchland über⸗ haupt bedingt wird, wollen wir nur andeuten, wie aus der obigen Darſtellung hervortritt, daß eine Vertheilung der Schüler, ſelbſt wenn deren künftige Beſtimmung immer ſchon zum voraus feſtgeſetzt wäre, unter beiderlei Anſtalten, ſelbſt wenn dieſe überall zu beliebiger Auswahl vorhanden wären, weder nach der früheren Scheidung von Studirenden und Nichtſtudirenden, noch nach der ſpäteren Scheidung gewiſſer Facultätsſtudien durchführbar erſcheint. Wenn nach dem Antrag der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Schule zu Stettin dem Realgymnaſium die Vorbereitung für das Lehr⸗ fach, für Cameralien, für praktiſche Medicin und Jurisprudenz überwieſen wird, ſo kann für das humaniſtiſche Gymnaſium nur ein aus künftigen Theologen beſtehender Ueberreſt bleiben, für den einige kirchlich begründete und geleitete Inſtitute eben ſo ausreichend als zweckmäßig ſein würden. Natürlich wird jenes Extrem des Erfolgs noch lange nicht in die Wirklichkeit eintreten, in welcher ſchon nach dem Geſetz der Trägheit alles Beſtehende zähen Widerſtand leiſtet, und der Einzelne ſich meiſt genöthigt ſieht, die ihm zunächſt gelegene Anſtalt ohne Rückſicht auf ihren literäriſchen oder ſcientiſiſchen Charakter zu benutzen. Aber davon abge⸗ ſehen ſind es zunächſt und ſchon jetzt die künftigen Mediciner, deren Stellung in das Schwanken geräth, ein Gegenſtand, über welchen neuerdings Herr Prof. Phöbus in Gießen ſich verbreitet hat.*) Wir dürfen wohl annehmen, daß unſere Leſer mit beſonderem Intereſſe erfahren werden, in welche Wagſchale ein in ſeiner Wiſſenſchaft ſo hoch ſtehender Mann das Gewicht ſeiner Auctorität zur Entſcheidung dieſer Sache gelegt hat. Hier muß die den Natnrforſcher auszeichnende Feinheit und Schärfe der Beobachtung auf einem Gebiete ſich beurkunden, welches dem Schulmann in der Regel unzugänglich zu ſein pflegt, wodurch er ſich eben genöthigt ſieht, zu Auctori⸗ täten ſeine Zuflucht zu nehmen. Nachdem der Verf. den Bildungsgang des alten humaniſtiſchen und den des neuen realiſtiſchen Gymnaſiums gegen einander geſtellt hat, iſt er im Allgemeinen geneigt, dem erſteren den Vorzug zu geben, jedoch nur unter den ausdrücklichen Bedingungen, daß nicht nur durch alle Claſſen für einen angemeſſenen naturviſſenſchaftlichen Unterricht geſorgt, ſondern auch für die oberſten Claſſen eine partielle facultative Spaltung in eine mehr humaniſtiſche und eine mehr realiſtiſche Richtung eingeführt werde. Könne oder wolle das Gymnaſium auf dieſe Bedingungen nicht eingehen, ſo iſt er entſchloſſen, den künftigen Mediciner dem Real⸗ gymnaſium zu überweiſen, deſſen Vertreter, Müller in Wiesbaden, die Bedürfniſſe des Arztes umſichtig gewürdigt habe, und von dem hiernach eine Verflachung und
*) Ueber Naturwiſſenſchaften als Gegenſtand des Studiums, des Unterrichts und der Prüfung angehender Aerzte. Nordhauſen 1849. Der Verf. bezieht ſich auch auf mehrere päda⸗ gogiſche Schriften des Unterzeichneten, namentlich auf deſſen Abhandlung über einen
1 Peiigemäßen Fortſchritt in der höheren Bildung. Darmſtadt 1840, abgedruckt im 37. ande der Annalen der Chemie und Pharmacie. Vgl. A. S. Z. 1849, Nr. 165. S. 1331.


