Aufsatz 
Die Schule und die Tagesfragen
Entstehung
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ſein, die Frage in Betracht zu ziehen, ob es ſich nicht als praktiſch erweiſen möchte,... in Gemeinde⸗ und Staatsſchulen an die Stelle des Religionsunterrichtes eine Unterweiſung im Geſetzbuche treten zu laſſen?— Kenntniß des Geſetzbuches iſt hinreichende Unterweiſung in der bürgerlichen und praktiſchen Moral. Seine Privatmoral macht ſich, wie die Erfahrung lehrt, jeder Menſch ſelbſt... Sein Thun und Treiben mag jeder, wenn es gegen das Geſetz nicht verſtößt, nach ſeinem Belieben einrichten und— vor ſich ſelbſt verantworten.“ In dem oben angeführten Artikel des Frankfurter Journals wird geklagt, daß in unſern Volksſchulen„die Kinder nichts von ihren ſtaatsbürgerlichen Rechten und Pflichten erlernen.“ In einer im Nationalerziehungsvereine zu St. Louis gehaltenen Rede*) ſagt der Gouverneur Gratz⸗Bronn:„Ich glaube, daß außer direkter moraliſcher und religiöſer Erziehung die Schüler einigermaßen mit den Ausgleichsmitterln— Lohn und Strafe— in der Natur bekannt gemacht werden ſollen; daß das Kriminalgeſetzbuch in die Schulen gebracht und die ſträflichen Handlungen mit ihren Folgen aufgezeichnet werden, ſo daß man die Tugend nicht im Prinzip, ſondern durch Beiſpiele als ihren eigenen höchſten Lohn darſtellt und daß Methoden ange⸗ wendet werden, welche das Böſe immer als ſchlechte Rechnung erſcheinen laſſen.“ Auch in der Frank⸗ furter allgemeinen Lehrerverſammlung beantragte vor etwa zwanzig Jahren ein Mitglied, darauf hin⸗ zuwirken, daß in den oberen Klaſſen die Schüler mit dem bürgerlichen Geſetzbuche bekannt gemacht würden. Dem Antrage wurde keine Folge gegeben. Es hieß mit Recht, die Belehrung darüber, was an ſich recht und unrecht ſei, gebe ſchon die mit dem Religionsunterrichte verbundene Sittenlehre; alles Unrecht ſolle gemieden werden, gleichviel, ob das bürgerliche Geſetzbuch eine Strafe dafür be⸗ ſtimmt habe und welche; und es ſei, wenn Kenntniß des Geſetzbuches gegeben werde, die Gefahr vor⸗ handen, daß die Schüler dann hauptſächlich um der Strafe willen das Vergehen ſcheuten. So hieß es in einer Verſammlung von Lehrern, deren Schüler ſämtlich in ihren Schulen Religionsunterricht empfingen, durch dieſen alſo edlere Beweggründe, das Böſe zu meiden und nach dem Guten zu ſtreben, kennen lernten. Wie iſt es nun aber gar da, wo, wie nach Mitzenius, der Religionsunter⸗ richt ganz wegfällt und die Belehrung über die bürgerlichen Geſetze und über die auf Uebertretung derſelben folgenden Strafen an ſeine Stelle tritt? Arme Jugend, der dies ſo geboten würde! Ihr würde die Richtung nach dem Idealen, das Streben nach dem Göttlichen, der Tugend(Schiller, Worte des Glaubens) geraubt; es würde ihr ein ſehr niedriges Ziel geſteckt, nämlich das, zu ſorgen, daß ſie nicht durch den Richter in Strafe genommen werde. Während nach der chriſtlichen Sitten⸗ lehre der Menſch ſtreben ſoll, ſich mehr und mehr innerlich zu reinigen; während er, was gerade ein Beweis für ſeine hohe Würde und ſeine den Tod überdauernde Beſtimmung iſt, in ſeinem irdiſchen Leben dieſes Ziel nie vollkommen erreichen kann; während er, wie jeder, der irgend einem Ideale nachſtrebt, nie vollkommen mit ſich zufrieden iſt**) und„ſich nimmer genug thut“: würde der Zögling

*) Allgemeine deutſche Lehrerzeitung 1872, No. 2. S. 14.

**) Als dem nordiſchen Könige Wiking(S. Simrock, Wieland der Schmied, zehntes Abenteuer) ein Sohn ge⸗ boren war, da kamen drei Nornen zu ihm. Die erſte wünſchte dem Kinde des Vaters weiſen Sinn und der Mutter Wiſſen, die zweite rieſige Stärke. Wiking war erfreut und ehrte die weiſen Frauen. Die dritte Norne wünſchte dem Neugeborenen nie zufriedenen Muth. Das freute den König nicht, und er bezeugte der Norne ſeine Unzufriedenheit. Erzürnt darüber, nahm dieſe ihren Wunſch zurück. Und ſo kam es, daß ſpäter„untauglicher zum Helden ward ein Königsſohn wohl nie“ als Wikings Sohn, der Rieſe Wate.„Ein Fremdling ſeinem Herzen war der Thatendrang, der nie ſich mag genügen, wie Großes auch gelingt“.„Was ihm das Glück beſchieden, und wär' es noch ſo karg,

Mittlere Bürgerſchule. 2