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und ihrer äußeren und inneren Erfahrung, für diejenige halten, die am ſicherſten zum feſten Ziele führe.
Es iſt nun kürzlichs), offenbar auch in der Abſicht, die Schüler fähig zu machen, in den Kämpfen auf religiöſem Gebiete Stellung zu nehmen, aufgeſtellt worden, zu der Beſtimmung des Religions⸗ unterrichts in der Schule gehöre,„die Schüler mit den Löſungen der religiöſen Fragen, wie die großen Religionsſyſteme ſie darbieten, bekannt zu machen und dabei im Beſonderen das chriſtliche Religionsſyſtem nach ſeinen verſchiedenen Bekenntnißformen zu entwickeln, ohne aber die eine oder die andere jener Löſungen als die richtige darzuſtellen.“ Der Antragſteller in Schaffhauſen, ein Rechts⸗ gelehrter, Erziehungsrath Dr. Schoch, ging ohne Zweifel von der wohlmeinenden Anſicht aus, man ſolle durchaus keine vorgefaßten Meinungen in den Schülern erwecken; dieſe würden dann ſpäter, als Erwachſene, durch ihre Einſicht am beſten den Weg wählen, den ſie zu gehen hätten. Richtig wurde erwidert:„Es wäre unpädagogiſch, die Schule mit allerlei Religions⸗Syſtemen bekannt zu machen, ohne die eine oder die andere der Löſungen als die richtige darzuſtellen. Die Kinder ſeien gar nicht im Stande, dieſe Syſteme zu verſtehen, noch viel weniger ſie zu prüfen.“ Ferner von einem andern Redner:„Wenn man ſage, man ſoll dem Kinde keine Vorausſetzungen geben, ſondern dasſelbe frei wählen laſſen unter den Religions⸗Syſtemen, ſo ſei man auch konſequent und laſſe die Kinder, nach⸗ dem man ihnen die verſchiedenen Staatsformen zur Kenntniß gebracht, auch zwiſchen dieſen wählen... Es komme dem Redner vor, als würde man ein unmündiges Kind vor das elterliche Haus ſtellen und ſagen: Jetzt wähle dir deine Heimat. Nein, die Kinder ſollen denken lernen für das elterliche Haus, für das Vaterland. Wenn man dem Zwang entgehen wolle, ſo ſehe man ſich vor, ob denn nicht jemand anders zwinge, nämlich der Lehrer, welcher dann ſagen werde, was zu glauben ſei. Wenn man den Forſchungsgeiſt wecken wolle, ſo bedenke man wohl, daß ein Knabe ſich immer mehr erbaue an einem innern, in ſich geſchloſſenen Charakter, als an Abſtraktionen.“— So dieſe Stimmen erfahrener Männer in Schaffhauſen. Auf einen mir jüngſt von anderer Seite geäußerten ähnlichen, aber noch weiter gehenden Gedanken habe ich erwidert:„Daß ein Religionsunterricht, der doch auch mit der Wärme der Ueberzeugung gegeben werden ſoll, die rechte Frucht trage, wenn man die chriſt⸗ liche Religion gerade ebenſo wie die jüdiſche, die mohamedaniſche und die verſchiedenen heidniſchen nach ihren Urſprüngen, Fortſchritten und Lehren bloß hiſtoriſch den Kindern zur Kenntniß bringe, das bezweifle ich ſehr. Objektiv würden wir uns dann die chriſtliche Religion gegenüberſtellen, nur verſtandesmäßig, kalt würden wir ſie betrachten; es würde nicht unſere Religion ſein, ſie würde nicht, wie es doch ſein ſollte, die der Kinder werden.“
Während wir nun alſo der Anſicht ſind, daß durch gründlichen, lebensvollen Unterricht in der Religion die Schüler geſtärkt werden ſollen in ihrer Ueberzeugung und auch, da ja unſerer Anſicht nach die Sittlichkeit in der Religion begründet iſt, bewahrt werden ſollen vor ſittlichen Verirrungen, glauben andere das letztere dadurch zu erreichen, daß neben— oder auch ſtatt— der Belehrung in der chriſtlichen Moral die Kinder mit dem Geſetzbuche(natürlich dem des Landes, in welchem ſie leben) bekannt gemacht werden ſollen. So ſagt in einem„Schule und Geſetz“ überſchriebenen Auf⸗ ſatze in der Didaskalia**) der Verfaſſer(Adolph Mitzenius):„Dürfte es... nicht an der Zeit
*) Im Kantonal⸗Lehrerverein in Schaffhauſen; vgl. Tageblatt für den Kanton Schaffhauſen 1871. No. 240.
11. Oktober. **) Didaskalia 1872, 21. Juli, No. 172.


