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Recht an ihre Kinder, zu ihrer Behütung aber auch die nächſte Pflicht haben. Je tiefer die Üüberzeugung von der Erſprießlichkeit einmütigen Zuſammenwirkens von Elternhaus und Schule dringt, um ſo deutlicher werden die Segnungen eines ſolchen bei denjenigeu hervortreten, an deren Gedeihen Familie und Staat ein gleiches Intereſſe haben.“
Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 13. April, des Vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler, der Unterricht am folgenden Tage.
Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 12. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und
Betragen. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vor⸗
kenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem und ſinngemäßem Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung müsdlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kennt⸗ nis bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
Fulda, den 21. März 1896. Der Königliche Gymnnsinl-Direktor Dr. Eduard Goebel.


