Vorbemerkung.
Die Städtische Handelslehranstalt vereinigt in sich, im Gegensatz zu der obligatorischen Fortbildungsschule, die verschiedenen Zweige des kaufmännischen Fort- bildungs- und Fachunterrichts mit freiwill igem Besuche; sie ist daher nicht eine ein- zige, in sich geschlossene Anstalt, sondern umfaßt mehrere voneinander ganz ver- schiedene Abteilungen für KXnaben und für Mädchen.
Von diesen nimmt seit Ostern 1907 die Handelsrealschule eine selbständige Stellung ein, da sie durch ihre Anerkennung als berechtigte höhere Lehranstalt aus dem Geschäftskreise des Königl. Ministeriums für Handel und Gewerbe ausgeschieden und dem Königl. Unterrichtsministerium unterstellt worden ist.
A. Die Handelsrealschule.
1. Allgemeines.
Während die Höhere Handelsschule denjenigen jungen Leuten dienen soll, die erst nach der Erwerbung des Einjährigen-Scheines sich eine möglichst weitgehende fachliche Bildung verschaffen wollen, beabsichtigt die Handelsrealsch ule, Allgemeinbil- dung bis zur Erreichung der Reife für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und Pach- bildung— diese aber in beschränkterem Maße als die höhere Handelsschule— zu- gleich zu vermitteln. Ihre Ziele fallen also im allgemeinen mit denen der Realschulen zusammen, nur sucht sie den Unterricht in allen Wissensgebieten in derselben Richtung, nämlich auf den zukünftigen Beruf hin, zu entwickeln und damit den Schüler mit einer für das spätere Erwerbsleben unentbehrlichen fachlichen Vorbildung auszurüsten.
Dieses Doppelziel sucht sie dadurch zu erreichen, daß sie die Gegenstände, die sie mit der Realschule gemeinsam hat, wie Deutsch, Französisch, Englisch, Geschichte und Geographie, die Naturwissenschaften, mit Stoffen aus dem kaufmännischen und Wirt- schaftsleben durchsetzt, andererseits aber auch besondere Fachgegenstände, wie kauf- männisches Rechnen, Buchhaltung, Handelskorrespondenz und Handelslehre, einführt. Aus der innigen Verschmelzung aller Unterrichtsgegenstände erwächst die Einheit des Bildungs- interesses, die der Handelsrealschule, dem jüngsten Zweige an dem Stamme des höheren Schulwesens, entschieden zugesprochen werden muß.
Auf Grund der zu Ostern 1906 zum erstenmal abgehaltenen Schlußprüfung wurde die Abteilung seitens des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten als Realschule anerkannt, so daß sie nunmehr den Namen„Han- delsrealschule“ führt, und von dem Herrn Reichskanzler wurde sie in das Ver- zeichnis derjenigen Lehranstalten aufgenommen, die gemäß§ oo der Wehr- ordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Der Ausbau der Handelsrealschule zu einer sechsstufigen Anstalt ist soweit ge- diehen, daß die Sexta Ostern 1907, die Quinta Ostern 1908 eingerichtet werden konnte. Ihr wird Ostern 1900 die Quarta folgen. Alle drei Klassen werden vorläufig in dem Neubau für die Mädchenabteilung der Handelslehranstalt untergebracht werden.


