Kübler II, S. 478) zu befolgen, nach welcher es dem pflichtmässigen Ermessen des Direktors überlassen bleibt, in solchen Fällen das Erforderliche zu veranlassen.
5. Kassel, den 1. Juli 1889: Die Bedeutung der Karzerstrafe liegt mehr in ihrem Charakter, denn in ihrer Dauer; es dürfen daher künftig Karzerstrafen nicht über eine Zeit von 6 Stunden hinaus verhängt werden.
6. Kassel, den 8. August 1889: Das von dem Subrektor Raydt in Ratzeburg heraus- gegebene Buch:„Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“ wird der Beachtung sowie zur Anschaffung für die Bibliothek empfohlen(Ministerialerlass vom 17. Juli 1889).
7. Kassel, den 3. September 1889: Es wird genehmigt, dass der„Atlas von Diercke und Gaebler für die mittleren Unterrichtsstufen“(Braunschweig, Westermann) von Ostern 1890 ab eingeführt werde.
8. Kassel, den 18. September 1889: Der Kandidat des höheren Schulamts Dr. Arendt aus Bernburg wird der städtischen Realschule behufs Ableistung des pädagogischen Probejahres zum 1. Oktober 1889 überwiesen.
9. Kassel, den 14. November 1889— an das Kuratorium: Es ist wünschenswert, dass auch an städtischen Anstalten bei Versetzungen von Beamten und Militärs das Schulgeld der Söhne nach Verhältuis der Zeit des Schulbesuchs berechnet werde.(Von dem Kuratorium und dem Gemeinderat angenommen.)
10. Kassel, den 7. Januar 1890: Es wird genchmigt, dass der„Abriss der Kirchen- geschichte“ von Dr. Th. Dreher(Sigmaringen, M. Lichner) von Ostern 1890 ab für den katho- lischen Religionsunterricht eingeführt werde.
11. Kassel, den 9. Januar 1890: Die von Dr. G. Weidner herausgegebene Zcit- schrift für lateinlose höhere Schulen(Hamburg, Meissner) wird zur Anschaffung für die Anstalt empfohlen.
12. Kassel, den 23. Januar 1890: Mit Beginn des nächsten Schuljahres ist beim Ge- sangunterricht die Normalstimmung(870 einfache Schwingungen für das eingestrichene a) ein- zuführen(Ninisterialerlass vom 31. Dezember 1889).
13. Kassel, den 30. Januar 1890: In der Erwartung, dass die Dirigenten und Fach- lehrer auch in Zukunft der auf dem Gebiete der neueren fremden Sprachen hinsichtlich der Unterrichtsmethode hervorgetretenen Reformbewegung pflichtmässige Aufmerksamkeit und vor- urteilslose Erwägung zuwenden werden, wird von bindenden Vorschriften für den Betrieb des französischen Unterrichts vorläufig Abstand genommen und soll der vor zwei Jahren eingereichte Lehrplan bis auf weiteres dem Unterrichte zu Grunde gelegt werden.
III. Chronik der Schule.
Das Schuljahr wurde Montag den 29. April mit der Aufnahmeprüfung begonnen; der Unterricht nahm tags darauf seinen Anfang. Die Pfingstferien dauerten vom 9. bis zum 16. Juni, die Herbstferien vom 15. August bis zum 18. September, die Weihnachtsferien vom 23. Dezem- ber(mittags) bis zum 6. Januar.


